
Bielefeld. Überflüssig und viel zu bürokratisch – das waren im Herbst 2022 die Hauptkritikpunkte, als das rot-grün-rote Rathausbündnis die Wiedereinführung einer Baumschutzsatzung beschlossen hatte. Laubbäume dürfen ab einem Umfang von 60 Zentimetern und Nadelhölzer ab 100 Zentimetern nur noch mit Genehmigung gefällt werden. Jetzt hat das städtische Umweltamt eine erste Bilanz vorgelegt.
Danach wurden zwischen Oktober 2022 und November 2023 insgesamt 1.330 Anträge zur Baumfällung gestellt. 984 oder 74 Prozent wurden genehmigt. In 69 Fällen wurde das Abholzen abgelehnt. In 84 Fällen wurden entsprechende Anträge nach einem Beratungsgespräch zurückgezogen und in 192 Fällen erwiesen sich die Anträge als „nicht relevant“. Es bestand also kein Handlungsbedarf.
Nach 20 Jahren wurde die Regelung wieder eingeführt
20 Jahre lang hatte es keine entsprechende Regelung gegeben. Wer jetzt einen Baum fällen möchte, muss nachweisen, dass dies notwendig ist. Der Antrag muss „nachvollziehbare Angaben“ zu Art, Höhe, Stammumfang und Kronendurchmesser der Bäume enthalten. Außerdem sollen die Bäume auf einem Lageplan markiert sein und ein Foto mit eingereicht werden. Für die Bearbeitung sind 25 Euro fällig.
In jedem Fall soll ein Jung-Baum nachgepflanzt werden. Der muss bereits einen Stammumfang von mindestens 20 Zentimetern haben. Kann die Neuanpflanzung nicht im eigenen Garten geschehen, übernimmt das die Stadt. Der Antragsteller muss dafür wiederum 600 Euro zahlen.
Rückschnitte (103 Anträge) und Arbeiten im Wurzelbereich der Bäume (626 Anträge) sind ebenfalls genehmigungspflichtig. Auch auf öffentlichen Flächen gilt die Baumschutzsatzung. Nach Angaben des städtischen Umweltbetriebs (UWB) wurden zwischen Oktober 2022 und November vergangenen Jahres 298 „öffentliche“ Bäume gefällt. Für sie wurden 254 Ersatzpflanzungen getätigt. Beim Rest bestand keine Pflicht zur Ersatzpflanzung, da es sich um Sturmschäden handelte oder die Bäume bereits abgestorben waren.
Anträge zum Fällen von Bäumen können online über das Serviceportal der Stadt (www.bielefeld.de) gestellt werden. Dort gibt es auch detaillierte Informationen zur Satzung. Bislang nutzten 26 Prozent der Antragsteller diese Möglichkeiten. Das waren aber vor allem Privatleute. Verwaltungsintern funktioniert das bislang nicht, wird etwa bei Baugenehmigungsverfahren weiterhin auf Umlaufmappen gesetzt. Kompliziert wird die Sache bei größeren Bauvorhaben wie etwa im Fall der Gesamtschule Schildesche. Dann wird in der Regel bei Ortsterminen geklärt, welche Bäume fallen dürfen.
Probleme mit den Weihnachtsbäumen
Die Baumschutzsatzung hatte auch Auswirkungen auf den Weihnachtsschmuck auf Bielefelds zentralen Plätzen. Die Weihnachtsbäume, die in der Adventszeit 2022 die Innenstadt schmückten, mussten eingekauft werden. Baumspenden schienen nicht mehr möglich. 2022 wurden dafür 9.000 Euro, samt Transport aus Porta Westfalica, fällig. In der gerade zu Ende gegangenen Weihnachtszeit kamen sechs Bäume wieder aus privatem Besitz und zusätzlich sechs aus einer Schonung in Lämershagen. Möglich machte es eine Regelung in der Baumschutzsatzung, wonach Bäume im Außenbereich nicht unter die Bestimmungen fallen. Für den Transport und das Aufstellen fielen diesmal 10.000 Euro an.
Das Umweltamt kommt in seinem Bericht zum bisherigen Vollzug der Baumschutzsatzung zu dem Schluss, dass die „Sensibilisierung der Bevölkerung für Baumschutzfragen“ durch die Satzung gestiegen sei. So seien 76 Verstöße gegen die Satzung gemeldet worden. In 56 Fällen musste daraufhin ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden und ein Bußgeld wurde fällig.