Bielefeld. Es war sicherlich eine Zeit, zu der ihm alles über den Kopf zu wachsen drohte - dennoch hätte er nicht nur besser wissen, sondern vor allem anders handeln müssen: Das Amtsgericht hat nun einen ehemaligen Bielefelder Rechtsanwalt wegen des Missbrauchs von Berufsbezeichnungen zu einer Geldstrafe von 3.500 Euro verurteilt. Der 65-jährige Jurist hatte im vergangenen Jahr eine Bescheinigung für einen Mandanten unterzeichnet und mit seinem Kanzleistempel versehen, obwohl er bereits Monate zuvor auf seine Zulassung verzichtet hatte.
Bielefeld Erneute Geldstrafe für ehemaligen Rechtsanwalt
Bielefelder Jurist hatte nach Verzicht auf seine Anwaltszulassung noch ein offizielles Schreiben mit dem Kanzleistempel versehen. Die inkriminierte Unterschrift erfolgte wenige Tage nach einer Verurteilung wegen Betrugs.
Nils Middelhauve
17.09.2022 , 15:00 Uhr
17.09.2022 , 15:00 Uhr

Landgericht verurteilt Bielefelder Anwalt in außergewöhnlichem Fall



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