Bielefeld. Für die Silvesternacht hat die Stadt Bielefeld nun eine weitere Allgemeinverfügung veröffentlicht. Sie geht auf eine Vorgabe der aktuellen Coronaschutzverordnung zurück und regelt, dass sich in fünf Bereichen der Stadt – in denen auch schon ein Böllerverbot gilt – keine größeren Menschengruppen versammeln dürfen. Der Text der Allgemeinverfügung und die konkreten Geltungsbereiche sind auf der städtischen Homepage dargestellt.
Das Ansammlungsverbot ist erlassen worden für den Kesselbrink, den Jahnplatz, den Boulevard, den Siegfriedplatz und die Sparrenburg sowie jeweils Teile angrenzender Straßen.
Nicht per se verboten, sich dort aufzuhalten
Krisenstabsleiter Ingo Nürnberger erklärt, warum das Ansammlungsverbot nötig ist: „An den genannten Plätzen soll es an Silvester nicht zu großen Menschenansammlungen kommen. Das heißt nicht, dass es per se verboten wäre, dorthin zu gehen, aber es ist wichtig, dass die Abstände auf jeden Fall eingehalten werden können. Deshalb erlassen wir vorsorglich ein so genanntes Ansammlungsgebot, damit das Ordnungsamt notfalls, falls es zu viele Leute werden, auch einschreiten kann."
Nürnberger weiter: "Feiern ist im kleinen Kreis erlaubt, niemand muss Silvester wegen Corona allein verbringen. Beachten Sie bitte die Kontaktbeschränkungen und geben Sie aufeinander acht. Auch wenn die Zahlen gerade relativ niedrig sind, wissen wir, dass wir eine erneute Welle zu erwarten haben – eine Omikron-Welle. Ich danke allen, die sich an die Regeln halten und dazu beitragen, dass wir gut durch diesen zweiten Corona-Winter kommen."