Bielefeld. Dienstag, 28. Dezember, 0.01 Uhr: In Nordrhein-Westfalen gilt eine neue Corona-Schutzverordnung. Sport in der Halle oder in Fitnessstudios ist auch für Immunisierte, also Geimpfte oder Genesene, nur noch mit einem tagesaktuellen Schnelltest möglich, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Oder einem anerkannten, von einem Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Test. „2G plus" heißt das in Fach-Coronisch. Die Regeln der NRW-Landesregierung sollen mindestens bis zum 12. Januar gelten...
Corona-Regeln
Bielefelder Sportchef warnt: "2G+ ist für uns der Lockdown"
Coronaschutzverordnung: Stadtsportbund-Chef Karl-Wilhelm Schulze hat Verständnis für die, die kein Verständnis haben. Wie das Ordnungsamt jetzt reagiert.

28.12.2021 | Stand 28.12.2021, 09:50 Uhr

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