Bielefeld. Die bisherige Maskenpflicht war schon schwierig einzuhalten, ab Montag wird das aber noch deutlich komplizierter. Denn die Verschärfung der Coronaschutzverordnung sieht vor, dass im Öffentlichen Personennahverkehr und in den noch geöffneten Geschäften nur medizinische Masken zu tragen sind. Alltagsmasken und Schals sind in diesen Bereichen nicht mehr erlaubt. Diese Unterscheidung durchzusetzen, wird auch für die Kontrolleure des Ordnungsamtes ziemlich schwierig. Denn unter medizinischen Masken versteht die Verordnung "sogenannte ...
Bielefeld
Neue Maskenpflicht: Nur diese OP-Masken sind ab Montag erlaubt
Ab Montag sind im ÖPNV und in Geschäften nur noch FFP2- oder OP-Masken erlaubt. Doch wie erkennen die Ordnungsamts-Streifen den richtigen Mund-Nasen-Schutz?
Jens Reichenbach
23.01.2021 | Stand 25.01.2021, 02:36 Uhr
23.01.2021 | Stand 25.01.2021, 02:36 Uhr
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