Bielefeld. Die Regierungen von Bund und Land haben mit ihren Eingriffen in die Grundrechte wegen Corona die Grenze des Vertretbaren überschritten. Das sagt Martin Schwab, Professor für Bürgerliches Recht an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld. Ein Beispiel dafür sei die neue Regel, wonach sich Menschen aus einem Gebiet mit einem Inzidenzwert über 200 nicht weiter als 15 Kilometer aus ihrem Wohnort entfernen dürfen. Ein Bußgeld bei Missachtung dieser Einschränkung dürfte vor Gericht kaum Bestand haben, sagt Jurist Schwab...
Bielefeld
Bielefelder Jura-Professor: Regierung hat Grenze des Vertretbaren überschritten
Der Lockdown wird verschärft - und wer sich nicht an die drastischen Einschränkungen hält, muss Bußgelder zahlen. Doch kommt das wirklich so? Martin Schwab von der Uni Bielefeld spricht Klartext.

08.01.2021 | Stand 08.01.2021, 06:23 Uhr
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