Bielefeld. Mit einer Verordnung wollte die schwarz-gelbe Landesregierung 2008 die Gesundheitsvorsorge bei Kindern stärken und gleichzeitig Fälle von Kindeswohlgefährdung aufdecken. Das Regelwerk, das auf einem umfangreichen Datenaustausch basiert, erschien manchen Experten von Beginn an verfassungsrechtlich bedenklich und vom Aufwand unverhältnismäßig.
Bielefeld Jugendämter sind gegen Kontrollen
Verordnung zum Kindeswohl unverhältnismäßig

25.03.2015 | Stand 25.03.2015, 18:19 Uhr