
Von
Wolfgang Mulke
23.04.2019 | 23.04.2019, 12:56
Organisierte Kriminalität
Im Internet locken etliche Seiten mit kostenlosen Filmangeboten Verbraucher in die Falle. Bezahlen sollte die Rechnungen dieser Firmen niemand.
Berlin. Kostenlos Filme sehen oder Musikvideos genießen – derlei verführerische Offerten gibt es im Internet reihenweise. Denn die Zahlungsbereitschaft der Konsumenten für Unterhaltung ist begrenzt, wie eine noch junge Umfrage zeigt. Maximal 15 Euro monatlich würden die Verbraucher mehrheitlich dafür ausgeben. Allein schon der Marktführer Netflix verlangt zwischen acht und 16 Euro für das monatliche Abo. Da ist die Versuchung der vielen Schnäppchenangebote groß.
Sie heißen beispielsweise Cinemadome.net, kinolox.de oder filmpalast24.com. Gemeinsam ist diesen drei Portalen wie rund 200 weiteren, dass sie sich auf der Liste der Anbieter finden, die den digitalen Marktwächtern der Verbraucherzentralen durch viele Beschwerden oder eigene Recherchen aufgefallen sind. „Die Betreiber dieser Seiten versuchen Internetnutzer mit vorgetäuschten kostenlosen Angeboten in eine Abofalle zu locken", erklären die Marktwächter. Nach der Registrierung gebe es weder die angekündigten Filme oder Serien, noch versendeten die Anbieter eine Bestätigungsmail.
Mit so einer Mail müsste der Vertrag bestätigt werden, die die Nutzer angeblich abgeschlossen haben. Nur die Rechnung dafür lässt nicht lange auf sich warten. Eine Forderung über 360 Euro flattert den Kunden nur wenige Tage später ins Haus. Zum Teil würden die geprellten Kunden sogar telefonisch aggressiv bedrängt, die Forderung zu begleichen. „Man sollte sich auf keinen Fall von den E-Mails der Betreiber unter Druck setzen lassen", sagt Manfred Schwarzenberg von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Der Kunde müsse nichts bezahlen, erläutert der Experte, „da hier gar keine Leistung erbracht wird."
Die Betreiber zählt Schwarzenberg zur organisierten Kriminalität. Er rät Betroffenen zu einer Strafanzeige bei der Polizei. „Es handelt sich hier um eine gut organisierte Betrugsmasche", glaubt er. Die Indizien dafür sind stark. Die Betrüger stellen nach Erkenntnissen der Marktwächter fortlaufend neue Webseiten ins Netz. Sie unterscheiden sich nur dem Namen nach. Im Impressum finden sich häufig die Namen tatsächlich existierenden Unternehmen. Deren Identitäten werden von den Kriminellen für ihren Betrug missbraucht. Auch Inkasso-Schreiben oder die Drohung mit einer Pfändung versehen sie mit fremden Firmennamen. So soll der Eindruck entstehen, es handele sich um eine korrekte Forderung.
Doch wie können Internetnutzer die schwarzen Scharfe unter den Streaming-Diensten erkennen? „Verbraucher sollten sich nicht leichtfertig mit ihren persönlichen Daten registrieren, insbesondere wenn es ein unbekannter Streaming-Dienst ist", warnt Schwarzenberg. Er rät dazu, zunächst in einer Suchmaschine nach der betreffenden Seite zu suchen. Handelt es sich um eine unseriöse Seite, findet man in der Regel schon Warnungen zu diesem Dienst. „Auch sollte man auf der Seite recherchieren, ob sich Hinweise zu Kosten und Dauer möglicher Abonnements finden", sagt der Experte.
Die Streaming-Dienste sind nicht das einzige Sorgenkind der digitalen Marktwächter. Die von den Verbraucherzentralen mit Bundesmitteln betriebene Einrichtung gibt es seit 2014. Sie wertet zum Beispiel systematisch die bei den Verbraucherzentralen eingehenden Beschwerden über Unternehmen oder Praktiken aus. Nach Angaben des Leiters Sven Scharioth fallen auch Dating-Portale, Vergleichsportale und Mobilfunkunternehmen durch häufige Beschwerden auf.
Ein Webabo bietet Zugriff auf alle Artikel.
Mit NW+-Updates per Mail - jederzeit kündbar.