Waldenbuch (dpa). Der Schokoladenhersteller Ritter Sport bringt eine neue Schokolade auf den Markt - und darf diese in Deutschland streng genommen nicht als solche bezeichnen. Was zunächst kurios klingt, hat einen lebensmittelrechtlichen Hintergrund: Laut der deutschen Verordnung über Kakao- und Schokoladenerzeugnisse aus dem Jahr 2003 besteht eine Schokolade nicht nur aus Zutaten wie Kakaomasse, Kakaopulver und Kakaobutter, sondern zwingend auch aus Zucker.
Schokoladenverordnung Schuld Ritter Sport verkauft eine Schokolade, die nicht so heißen darf
Das Regelwerk legt fest, welches Produkt sich in Deutschland Schokolade nennen darf. Einem Kakao-Produkt von Ritter Sport wird dies nun verwehrt.
01.02.2021 | Stand 01.02.2021, 15:46 Uhr