Tiere & Natur

Vorsicht vor verliebten Rehen auf den Straßen in OWL

Paarungszeit der Tiere dauert noch bis Mitte August an / Das Risiko von Wildunfällen steigt in dieser Zeit

Zurzeit sind Rehe besonders mobil - und kreuzen nicht nur Wiesen, sondern auch Straßen. | © Foto: dpa

Julia Fahl
04.08.2016 | 04.08.2016, 17:40

Bielefeld. Autofahrer sollten noch in den kommenden Tagen besonderes vorsichtig fahren: Verliebte Rehe sind auf den Straßen in Nordrhein-Westfalen unterwegs. Nach Angaben der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) könne es wegen der laufenden Paarungszeit vermehrt zu Wildunfällen kommen.

Die Tiere sind sozusagen blind vor Liebe und erkennen kaum die Gefahr, die vom Autoverkehr ausgeht. Das sorgt dafür, dass die Rehe zum Teil "blindlings" die Straßen überqueren, so Hermann Notbohm. Er ist der zuständige Jäger in Hövelhof. "Momentan können durchaus auch Spaziergänger den verliebten Rehen sehr nahe kommen", sagt er. Auf der Suche nach einem Partner kreuzen die Tiere Felder und Wiesen - und eben auch Fahrbahnen -  nicht nur in der Dämmerung, sondern auch tagsüber.

"Von Mitte Juli bis Ende August dauert die Paarungszeit der Rehe an." Das bestätigt auch Eckhard Flörkemeier von der Kreisjägerschaft Herford. Die Tiere seien in dieser Zeit mobiler, können jederzeit plötzlich am Straßenrand oder auf der Fahrbahn auftauchen, das Risiko eines Wildunfalls ist derzeit deshalb höher.

Was Autofahrer beachten sollten

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Gut zu wissen

Bei Tempo 60 ist der Bremsweg des Fahrzeugs 35 Meter lang, bei Tempo 80 55 Meter, bei Tempo 100 bereits 79 Meter.

Flörkemeiers Tipp an alle Autofahrer: "Langsam fahren." Das gelte nicht nur in unübersichtlichen Waldgebieten, sondern generell auch auf Straßen in ländlichen Gegenden mit Wiesen und Feldern, ergänzt Notbohm. Der ADAC empfiehlt zudem, auf neu angelegten Waldstraßen besonders vorsichtig zu sein. Denn die Wildtiere ändern ihre vertrauten Wege kaum - auch nicht, wenn plötzlich eine Straße im Weg ist.

Wie Autofahrer auf einen Wildwechsel reagieren sollten

Taucht am Straßenrand oder direkt vor dem Fahrzeug ein Reh oder ein andere Tier auf, sollte der Autofahrer Ruhe bewahren. Polizei und ADAC sind sich einig: Abblenden, damit die Tiere von den Scheinwerfern nicht geblendet werden, kontrolliert abbremsen und hupen. Und vor allem sollten Autofahrer darauf vorbereitet sein, dass nicht nur ein Tier unterwegs ist, sondern möglicherweise Nachzügler folgen.

Lässt sich ein Zusammenprall nicht vermeiden, ist laut ADAC ein kontrollierter Aufprall besser als unkontrolliertes Ausweichen. Denn die meisten tödlichen Unfälle passieren bei Ausweichmanövern, sagt auch der SDW. Dann bleibt zwar das Tier verschont, aber man selbst gefährdet den Gegenverkehr oder lenkt das Auto in den Graben oder gegen einen Baum. Im Ernstfall gilt: das Lenkrad festhalten, geradeaus fahren und dabei bremsen.

Das sollten Autofahrer nach Wildunfällen tun

Kontrolliert anhalten, die Unfallstelle mit einem Warndreieck sichern und die Polizei benachrichtigen. Diese nimmt den Wildunfall auf und verständigt den zuständigen Jagdpächter, damit sich dieser um das tote Tier kümmern kann.

Auch wenn das Tier davonkommt, aber das Auto beschädigt wurde, muss der Unfall gemeldet werden.  Dann kann die Polizei mögliche Spuren des Tieres am Auto oder am Straßenrand sichern. Ist das nicht der Fall, bleibt der Fahrer eventuell auf seinem Schaden sitzen, weil ein Wildunfall nicht bewiesen werden kann. Zudem kann ein Jäger das möglicherweise doch verletzte Tier aufspüren und gegebenenfalls von seinen Qualen erlösen.

Ein verletztes Tier sollte der Autofahrer liegenlassen und nicht berühren. Wildtiere, die den Umgang mit Menschen nicht gewohnt sind, können unter Umständen panisch und auch aggressiv reagieren. Und auf keinen Fall darf das tote Tier mitgenommen werden, da das den Tatbestand der Wilderei erfüllt.

Der Schaden am Fahrzeug ist ein Unfallschaden, der bei Begegnungen mit Reh, Fuchs, Wildschwein oder Hase in der Regel von der Teilkaskoversicherung bezahlt wird. Rundum abgesichert ist jeder Autofahrer mit einer Vollkaskoversicherung. Eine Bescheinigung des Wildunfalls (ausgestellt von der Polizei) ist für die Versicherung ausreichend. Zusätzliche Beweisfotos vom Unfallort helfen. Der Schaden sollte innerhalb von sieben Werktagen gemeldet werden.