16.01.2019 | 16.01.2019, 13:54
Feedback
Verschwörungstheorien verbreitet
Auf seinem YouTube-Kanal hatte der 38-Jährige Verschwörungstheorien verbreitet. Der Richter sagt, der Lehrer habe in Videos gezielt den Rechtsstaat angegriffen
Berlin (dpa). Das Berliner Arbeitsgericht hat die Klage eines Grundschullehrers, der sich selbst „Volkslehrer" nennt, gegen seine fristlose Kündigung abgewiesen.
Der 38-Jährige hat auf seinem YouTube-Kanal Videos veröffentlicht, in denen er unter anderem die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung, den Zuzug Hunderttausender Migranten und eine „Überfremdung" der „weißen Nationalstaaten" in Europa kritisiert. Der Mann sei dauerhaft nicht für den Schuldienst geeignet, urteilte nun das Gericht am Mittwoch - und gab damit der Bildungsverwaltung Recht (AZ: 60 Ca 7170/18).
Richter Arne Boyer sagte, der Lehrer habe die Videos gezielt genutzt, um den Rechtsstaat anzugreifen, zu verunglimpfen und verächtlich zu machen. Darin seien auch wegen Volksverhetzung verurteilte Straftäter zu Wort gekommen. Die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik stehe unter Druck, sagte der Richter. „Dem müssen wir entschlossen entgegentreten."Der Lehrer hatte auf Weiterbeschäftigung geklagt. Über das Urteil zeigte er sich überrascht. Über eine Berufung denke er nach, sagte er.
Ein Webabo bietet Zugriff auf alle Artikel.
Mit NW+-Updates per Mail - jederzeit kündbar.