Bielefeld (joh). Wegen Volksverhetzung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist der 40-jährige Herforder Horst G. (Name geändert) vom Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten und einer Woche verurteilt worden.
Am 31. August 2014 war der Angeklagte in Block 3 der Bielefelder Schüco-Arena Zuschauer der Drittligabegegnung zwischen Arminia und den Stuttgarter Kickers. Während der ersten Halbzeit beschimpfte G. mehrfach lautstark einen dunkelhäutigen Stuttgarter Spieler auf rassistische Weise. Dabei erhob er den rechten Arm zum "Hitlergruß".
Als andere Zuschauer in seiner näheren Umgebung gegen dieses Verhalten protestierten, bot G. ihnen sogar noch Schläge an. In der Hauptverhandlung vor dem Einzelrichter zeigte sich der äußerst redselige Angeklagte geständig. "Ich habe das gemacht und möchte mich in aller Form entschuldigen", erklärte er. An den üblen Ausdruck, den er damals benutzt hatte, konnte er sich angeblich nicht mehr so recht erinnern, wollte ihn aber auch nicht bestreiten. "Ich habe mich dumm verhalten, ich kenne den Spieler ja gar nicht", zeigte sich G. zumindest nach außen hin einsichtig.
Als Gründe für sein Ausrasten führte der drogenabhängige Mann, dessen Strafregister 21 allerdings nicht einschlägige Eintragungen aufweist, seine Alkoholisierung an. Seine langjährige Lebensgefährtin sei Ausländerin, versuchte G. den Verdacht des Rassismus zu entkräften. Die Strafe fiel um eine Woche höher aus als vom Staatsanwalt beantragt. Der Angeklagte nahm das Urteil sofort an.