Bielefeld

Leichtathletik-Clubs ohne Kampfrichter müssen zahlen

Leichtathletik-Forum: Kampfrichter sind Mangelware. Der Kreis-Leichtathletikausschuss Bielefeld reagiert auf die angespannte Lage und erntet erste Kritik

Demnächst noch wertvoller: Leichtathletik-Kampfrichter (hier Willi Richts) müssen künftig in Bielefeld von den Vereinen gestellt werden. Die Zahl der gemeldeten Athleten ist ausschlaggebend. | © Hermann Ludwig

Gregor Winkler
24.12.2015 | 24.12.2015, 06:00

Bielefeld. Diese Nachricht könnte einigen Abteilungsleitern nicht nur nach einem deftigen Weihnachtsessen sauer aufstoßen: In einer Sitzung am 24. November beschloss der Kreisvorstand eine Neuregelung der Ordnungsgelder. Künftig muss von jedem Verein für eine bestimmte Zahl gemeldeter Athleten eine festgelegte Zahl an Kampfrichtern und Helfern gestellt werden. Das gilt für Kreis- und in Bielefeld ausgerichtete OWL-Meisterschaften.

Was in anderen Sportarten üblich ist, war in der Leichtathletik bislang noch wenig verbreitet. 30 Euro müssen in Bielefeld ab dem 1. Januar 2016 für jeden nicht gestellten Helfer berappt werden. Die Problematik ist nicht weg zu diskutieren: Es gibt kaum noch Kampfrichter. Petra Heiderstädt ist Kampfrichterwartin im Kreis-Leichtathletik-Ausschuss (KLA). Sie sagt: "Wir waren es leid, dass wir immer mit denselben wenigen Leuten diejenigen waren, die die Veranstaltungen geschmissen haben." Man habe immer wieder die Trommel gerührt, doch zu den Lehrgängen seien zu wenige gekommen: "Und viele machen ihre Kampfrichterlizenz, weil sie die für ihren Trainerschein brauchen."

Bedenkenswert ist dabei aber, dass der KLA unter seinem Vorsitzenden Guido Kaulmann - der sich im Frühjahr nicht wieder zur Wahl stellt - die Kreismeisterschaften verändert hatte: Statt einer zweitägigen Veranstaltung finden seit zwei Jahren vier Wettkämpfe an vier verschiedenen Wochenenden statt, was die Belastung der verfügbaren Kampfrichter natürlich deutlich erhöht hat. Heiderstädt gibt bekannt: "Wir überlegen, Kreismeisterschaften wieder in Vereinssportfeste zu integrieren." Da gelte die neue Regelung dann nicht.

Mit der Androhung von Ordnungsgeldern soll Druck erzeugt werden. Der muss in den Vereinen an Mitglieder oder Eltern weiter gegeben werden. Erfüllt ein Klub sein Kampfrichtersoll nicht und kann oder will nicht bezahlen, dann dürfen seine Athleten nicht starten.

Allen ist die angespannte Kampfrichtersituation bewusst, aber: "Das kommt zu überraschend. Man hätte über eine Übergangsfrist nachdenken sollen. Dass die Regel schon Anfang 2016 in Kraft tritt, halte ich für überstürzt", sagt Stefan Günther, Abteilungsleiter der BTG, der selbst viele Jahre lang als Sportwart im KLA saß. Seine Kollegin vom VfB Fichte, Kerstin Poltrock, erklärt: "Ich bin nicht davon überzeugt, dass es funktioniert. Der Schuss, es über Geld zu lösen, wird nach hinten los gehen, weil einige Vereine schlicht nicht mehr starten können."

Besonders hart scheint es den kleinen SuS Phönix zu treffen. Der Vorsitzende des Laufklubs, Benjamin Fritzsch, schimpft: "Der SuS Phönix ist ein kleiner Verein mit gerade einmal elf Startpass-Inhabern. Im Schnitt wartet er mit zwei bis drei Teilnehmern auf OWL-Meisterschaften auf. Laut dem Verteilerschlüssel müsste der Verein einen Kampfrichter und einen Helfer stellen." Würde der SuS Phönix mit sechs Athleten antreten, käme er inklusive vier Helfern auf fast 50 Prozent der Mitgliederstärke des gesamten Vereins. Die ehemalige Vorsitzende des KLA und Abteilungsleiterin des PSV, Wenke Nagel, positioniert sich klar: "Das geht gar nicht. Wir haben das vor Jahren im KLA auch überlegt, sind aber zu dem Schluss gekommen, dass wir so etwas den Vereinen nicht zumuten können." Der Ball müsse an den Westfälischen Verband gespielt werden, der zum Beispiel die Tagesgelder für Kampfrichter erhöhen könne, um größeren Anreiz zuschaffen. Der Beschluss wurde den Vereinen per Mail mitgeteilt. Bleibt abzuwarten, ob und in welcher Form es eine Reaktion geben wird. Spätestens bei den ersten Wettkämpfen im Januar dürften sich erste Auswirkungen zeigen.