Paderborn. Es ist ein verheerendes psychiatrisches Gutachten für Wilfried W., das jetzt dem Landgericht Paderborn vorliegt. Der wegen Doppelmord angeklagte 47-Jährigen hat nach Angaben von Psychiater Michael Osterheider einen Hang zu erheblichen Straftaten, bei denen Opfer seelisch oder körperlich geschädigt werden. Wilfried W. ist für die Allgemeinheit sehr gefährlich, resümiert Osterheider in seinem Gutachten, das knapp 100 Seiten umfasst.
Laut Osterheider leidet Wilfried W. an einer sadistischen und dissozialen Persönlichkeitsstörung. Menschen mit dieser Eigenschaft verhalten sich aggressiv und impulsiv, zeigen sich verantwortungslos und missachten die sozialen Normen. Wegen mangelnder Empathie berühren sie die Gefühle anderer Menschen nicht, Schuldgefühle sind ihnen fremd.
Nachdem sich Wilfried W. nach seiner Festnahme im April 2016 gegen eine psychiatrische Untersuchung gewehrt hatte, musste Osterheider das erste Gutachten nach Aktenlage erstellen. Mitte März entschloss sich der Angeklagte dann, mit dem Gutachter zu kooperieren. In sechs Sitzungen stand er Rede und Antwort. Kooperativ, motiviert, auskunftsbereit und höflich zurückhaltend soll er nach Informationen dieser Zeitung Auskunft über seine Kindheit, das Zusammenleben mit der ebenfalls Angeklagten Angelika W. sowie seine Einschätzung zu den Taten gegeben haben.
Wilfried W. beschreibt sich als sozial
Von den Misshandlungen und Quälereien von Frauen auf dem Gehöft in Bosseborn, nach denen zwei Opfer starben, will Wilfried W. von seiner Ex-Frau Angelika W. erfahren haben. Aus Angst habe er die Polizei nicht informiert. Sein Schuldanteil an den Straftaten bestehe lediglich darin, dass er sie einfach habe geschehen lassen ohne einzugreifen.
Während der psychiatrischen Begutachtung hatte sich der Angeklagte in zwei Selbstbeurteilungsverfahren als eine hilfsbereite Person beschrieben. Er habe ein stark loyales Verhalten, stelle eigene Wünsche zurück, sei emotional, sozial und pflege ein rücksichtsvolles Verhalten anderen Menschen gegenüber. Osterheider spricht hingegen von einem „hohen Aggressionspotenzial und schweren anderen seelischen Abartigkeiten" und bescheinigt dem Angeklagten volle Schuldfähigkeit. Wegen einer äußerst schlechten Sozialprognose und seinem ungebrochenen Hang zu Straftaten müsse nach einer Haftstrafe eine Sicherungsverwahrung empfohlen werden. Damit würde Wilfried W. für immer hinter Schloss und Riegel verschwinden.