BAD DRIBURG/MÜNSTER

Landwirt kann Rennstrecke nicht aufhalten

Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster zum Bilster Berg

Am Bilster Berg im Kreis Höxter ist eine Test-Rennstrecke geplant. | © ARCHIVFOTO: JOSEF KÖHNE

17.02.2011 | 18.02.2011, 14:23

Münster/ Bad Driburg. Der Bebauungsplan für die Test- und Präsentationsstrecke am Bilster Berg ist wirksam. Dies hat gestern der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster entschieden. Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen. Nun ist nur noch eine Nichtzulassungsbeschwerde möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden hätte.

In den beiden beim Oberverwaltungsgericht Münster anhängigen Normenkontrollverfahren – Bebauungsplan "Erschließung Bilster Berg", Nieheim-Oeynhausen (Aktenzeichen: 2 D 26/09.NE) und Bebauungsplan Nr. 4 Ortschaft Pömbsen "Test- und Präsentationsstrecke Bilster Berg" (Aktenzeichen: 2 D 36/09.NE) – mochte das Gericht der Auffassung des Klage führenden Nieheimer Landwirts nicht folgen. Dieser hatte gegen den Bebauungsplan verschiedene Einwände formaler und inhaltlicher Art vorgebracht.

Insbesondere habe die Stadt seiner Ansicht nach die betroffenen Umwelt- und Naturschutzbelange nicht ausreichend ermittelt und fehlerhaft bewertet, hatte er angeführt. So verstoße der Bebauungsplan zwangsläufig gegen Vorschriften des Artenschutzrechts und führe – gerade was die von dem Projekt voraussichtlich hervorgerufenen Lärmauswirkungen angehe – zu einem Immissionskonflikt, der sich auch in einem nachfolgenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren nicht werde lösen lassen.

Der zuständige Senat mochte dieser Argumentation nicht folgen. Die Stadt habe eine umfassende Umweltprüfung durchgeführt und dabei auch die Auswirkungen der Strecke auf die betroffenen Tierarten in den Blick genommen, erklärten die Richter. Die von der Planung vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen ließen den Eingriff in die Natur insgesamt als unbedenklich erscheinen. Auch die relevanten Lärmschutzbelange habe die Stadt fehlerfrei abgewogen, befand das Gericht. Nach der im Zuge des Planaufstellungsverfahrens erarbeiteten Lärmprognose sei auch nicht zu erwarten, dass die einschlägigen Lärmrichtwerte bei einem Normalbetrieb der Test- und Präsentationsstrecke überschritten würden.

Information
Stimmen zum Prozessausgang:

Marcus Graf von Oeynhausen-Sierstorpff:

"Wir freuen uns riesig, denn ich glaube, es ist ein gutes Signal. Und es zeigt, dass das, was wir in vielen Jahren von langer Hand vorbereitet haben, gut geplant ist. Man kann Projekte in so einer Größenordnung nur mit Profis realisieren. Das ist auch etwas, was heute aus dem Urteil hervorgegangen ist. Die Entscheidung gibt dem Team und den Gesellschaftern endlich die Sicherheit, dass sich das Projekt erfolgreich realisieren lässt. Das ist ganz entscheidend. Außerdem bestätigt das Urteil, dass wir die Bürger in vielen hundert Veranstaltungen und Führungen mitgenommen und ihre Belange berücksichtigt haben. Es war ja auch mein Ziel, nichts gegen die Region zu machen, sondern mit ihr zu planen, sie einzubeziehen. Ich denke dazu war das heute ein guter Meilenstein."
Markus Baier, Baudezernent der Stadt Bad Driburg:"Das Ergebnis bestätigt, dass die Stadt Bad Driburg zusammen mit dem Vorhabenträger sorgfältig gearbeitet hat. Es zeigt weiterhin, dass die Belange der Bürger gut gewichtet worden sind. Ich denke, dass dieses wichtige Projekt für Bad Driburg und die Region einen Schritt weiter gekommen ist.
Friedhelm Möller, Ortsvorsteher Pömbsen:
"Ich denke, dass mit dem Urteil die Berücksichtigung der Bürgerinteressen bestätigt wird. Mein Wunsch ist jetzt, dass sich das Projekt positiv für die Stadt Bad Driburg und die Region auswirkt.
Rainer Vidal, Bürgermeister in Nieheim: "Ich bin zufrieden über den Prozessausgang. Ich habe immer die Auffassung vertreten, die Stadt Nieheim hat sich bei ihrer Entscheidung an Recht und Gesetz gehalten.                        (kö)

"Belange des Antragstellers berührt die Planung nicht"

Die Einzelheiten des Anlagenbetriebs und des Lärmschutzes könnten absehbar in dem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren geregelt werden. Dies gelte auch insoweit, als es nach dem Konzept des Betreibers in seltenen Fällen zu Sonderveranstaltungen oder dem Testeinsatz besonders lärmintensiver Rennfahrzeuge auf der Teststrecke kommen könne.
 
Ebenfalls erfolglos blieb der Normenkontrollantrag des Antragstellers, der sich gegen den Bebauungsplan "Erschließung Bilster Berg" der benachbarten Stadt Nieheim richtete. Dieser Bebauungsplan erschöpft sich in der Festsetzung der Zufahrtsstraße zu der geplanten Test- und Präsentationsstrecke als private Verkehrsfläche. Abwägungsrelevante Belange des Antragstellers berühre diese Planung nicht, entschied der 2. Senat. Die Verfahrenskosten hat der Kläger zu tragen.

"Wir haben der heutigen Verhandlung ohnehin sehr zuversichtlich entgegengesehen und sind jetzt sehr zufrieden mit der Entscheidung des Senats." sagt der Geschäftsführer des Bilster Berg Drive Resort, Hans-Jürgen von Glasenapp (37). "Das Bilster Berg Drive Resort ist ein Leuchtturmprojekt für den Kreis Höxter, die Region und das Land Nordrhein-Westfalen.

Das heutige Urteil bestätigt, dass die von einem professionellen Team geführte und von namhaften Experten begleitete Planung, die Belange der Bürgerinnen und Bürger zu jeder Zeit ausreichend berücksichtigt hat. Bilster Berg Drive Resort ist zuversichtlich, dass das Projekt erfolgreich und innerhalb des Zeitplans realisiert werden kann."