Bielefeld. Die Stadt Bielefeld erweitert die Liste der Straßen in der Innenstadt, für die eine Parkscheibenpflicht gilt. Das für die Innenstadt aufgestellte sogenannte Parkraumbewirtschaftungskonzept ist in großen
Teilen bereits umgesetzt. Nun soll das bestehende Gebiet
Sparrenberg erweitert werden. Die Umsetzung
ist für den 4. Oktober vorgesehen.
Das Gebiet Sparrenberg wird dann um folgende
Straßen erweitert: Furtwänglerstraße, Max-Cahnbley-
Straße, Beethovenstraße, Mozartstraße und Detmolder
Straße zwischen den Hausnummern 90 und 148.
Wie schon im bisherigen Gebiet wird auch in der
erweiterten Zone eine Parkscheibenregelung eingerichtet.
Die maximale Parkdauer beträgt drei Stunden
und gilt montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr und
samstags zwischen 11 und 16 Uhr.
Dauerparken tagsüber ist damit grundsätzlich nur noch für Anwohner und ihre Besucher möglich. Berufspendler, die
bisher in dem Gebiet ohne Zeitbeschränkung parken
konnten, werden sich laut Stadt umorientieren müssen. Kunden, Besucher und Anwohner werden dagegen künftig ohne zeitaufwändigen und umweltbeeinträchtigenden
Parksuchverkehr einen Stellplatz finden.
Alle Anwohner, die in Gebieten mit flächendeckender
Parkraumbewirtschaftung wohnen, haben die Möglichkeit, einen Bewohnerparkausweis zu beantragen.
Die Verwaltungsgebühr beträgt für ein halbes Jahr 15
Euro, fünf Besuchertagesausweise inklusive. Für ein
Jahr sind 30 Euro zu zahlen einschließlich zehn Besuchertagesausweise.
Zwei Jahre kosten 60 Euro und enthalten 20 Besuchertagesausweise. Mit dem Ausweis
erhalten Anwohner die Berechtigung, kostenlos
und zeitlich unbegrenzt auf einem der öffentlichen
Stellplätze zu parken. Zusätzlich können Inhaber eines Parkausweises für das Gebiet Sparrenberg in den angrenzenden Gebieten Landgericht, Bielsteinstraße und Ostpark parken.