Deutsche Bahn

Züge fahren nach Warnstreik wieder - Probleme wegen Personalausfällen in OWL

Für Samstag warnt die Deutsche Bahn vor „sehr stark belegten“ Zügen. Am Streiktag sorgte nicht nur der Arbeitsausstand für Bahnchaos. Im Regionalverkehr in OWL kamen krankheitsbedingte Personalausfälle hinzu. Der Überblick.

"Zug fällt aus" - das haben Reisende und Pendler am Freitag oft gelesen. | © IMAGO/STPP

09.12.2023 | 09.12.2023, 07:50

Bielefeld (anwi/pam/dpa/AFP). Der bundesweite Warnstreik der Lokführergewerkschaft GDL hat am Freitag für massive Zugausfälle und Verspätungen, besonders im Fernverkehr, gesorgt. 24 Stunden wurde mit Beginn am Donnerstagabend, 22 Uhr, der Personenverkehr der Deutschen Bahn (DB) bestreikt. Im Güterverkehr hatte der Ausstand bereits um 18 Uhr begonnen.

Am Samstagmorgen startete der Bahnverkehr wieder planmäßig. „Seit Betriebsbeginn am am frühen Samstagmorgen fährt die DB im Fern-, Regional- und S-Bahnverkehr wieder das normale Fahrplanangebot“, erklärte ein DB-Sprecher am Samstag.

Allerdings weist die DB darauf hin, dass der GDL-Streik am Samstag wohl für „sehr stark belegte Züge“ sorgen wird, da einige Reisende ihre verschobenen Fahrten nachholen werden. Trotzdem gehe das Unternehmen davon aus, dass sie „nahezu das vollständige Angebot wird fahren können“, wie Unternehmenssprecher Achim Stauß am Freitag sagte. Er bat die Fahrgäste, wenn möglich ihre Fahrt noch weiter zu verschieben. Alle wichtigen Informationen im Überblick:

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Fallen auch Samstag noch Züge aus?

Streikbedingte Zugausfälle waren für Samstag nicht angekündigt. Neben dem Streik sorgen aber bereits seit Tagen Personalausfälle wegen Erkrankung für große Einschränkungen im OWL-Regionalverkehr. Das Internetportal zuginfo.nrw meldete deshalb auch für den Samstag mehrere Zugausfälle.

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Wo sehe ich, ob mein Zug fährt?

Reisende können sich vor der Fahrt auf zuginfo.nrw darüber informieren, ob ihr Regionalzug fährt. Über die Bahn-App oder die Internetseite der Bahn können Fahrten der Regional- und Fernverkehrszüge überprüft werden. Laut DB soll der Notfahrplan dort ab Donnerstagnachmittag hinterlegt sein. Für individuelle Auskünfte richtet die Bahn ab Donnerstagmorgen eine Streikhotline ein (08000 99 66 33).

Wird auch über Weihnachten gestreikt?

Nein. Der Chef der Lokführergewerkschaft GDL, Claus Weselsky, will nach dem aktuellen Warnstreik den Fahrgästen eine längere Pause bis ins neue Jahr hinein einräumen. „Wir werden jetzt diese Streikaktion am Donnerstag und Freitag durchführen, und es ist für dieses Jahr die letzte“, sagte Weselsky am Mittwochabend bei MDR-aktuell. „Anschließend kommt die Urabstimmung und die Auszählung am 19. Dezember. Und es wird keine Arbeitskampfaktionen mehr geben, auch in der ersten Januarwoche nicht.“ Bis zum 7. Januar sei daher kein weiterer Warnstreik zu befürchten.

Warum wurde jetzt gestreikt?

Der zweite GDL-Warnstreik im laufenden Jahr ist der nächste Schritt in den erst seit vier Wochen andauernden Tarifverhandlungen, die von Beginn an hart geführt wurden. Schon vor der ersten Runde hatte GDL-Chef Weselsky immer wieder mit Warnstreiks gedroht. Eine Woche nach dem Verhandlungsauftakt machte er die Drohung dann wahr. Und schon nach der zweiten Verhandlungsrunde erklärte er die Tarifrunde für gescheitert.

Neben der Deutschen Bahn werden nach GDL-Angaben die Unternehmen Transdev, der AKN Eisenbahn, City-Bahn Chemnitz und acht Personaldienstleister bestreikt. Die Verhandlungen mit Transdev, die unter anderem die in OWL fahrende Nordwestbahn betreibt, hatte die Gewerkschaft kurz vor der neuen Streikankündigung für gescheitert erklärt.

Was fordern die Lokführer in den Tarifverhandlungen?

Die Gewerkschaft GDL fordert für den neuen Tarifvertrag unter anderem eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit von 38 auf 35 Stunden bei gleichem Lohn. DB-Personalvorstand Lutz Seiler hält die Forderung für nicht umsetzbar und argumentiert, dass eine Umsetzung zu teuer sei. Zudem brauche es bei weniger Wochenarbeitszeit mehr Beschäftigte - in Zeiten des Fachkräftemangels seien diese aber nicht zu finden. GDL-Chef Weselsky geht dagegen davon aus, dass mit einer geringeren Wochenarbeitszeit die Berufe bei der Bahn attraktiver werden.

Darüber hinaus will die GDL ihren Geltungsbereich bei der Bahn ausweiten und Tarifverträge auch für Arbeitsbereiche abschließen, in denen sie bisher keine Tarifverträge vorweisen kann. Konkret geht es vor allem um Infrastrukturbetriebe. Seiler hält solche Verträge für nicht notwendig, weil die GDL in diesen Bereichen nicht maßgeblich vertreten sei.

Am Streiktag zeigte sich Weselsky kämpferisch. Er ist zuversichtlich, die Gewerkschaftsforderungen gegenüber dem Bahnvorstand durchsetzen zu können. „Wir werden sie knacken“, sagte er in Potsdam.

Diese Rechte haben Bahnreisende

Kann ich kostenlos umbuchen?

Wer die geplante Bahnfahrt im Fernverkehr wegen des Streiks verschieben will, kann das Ticket zu einem späteren Zeitpunkt nutzen, die Zugbindung bei Sparpreisen und Super-Sparpreisen wird aufgehoben. Das Ticket gilt für den ursprünglichen Zielort, auch bei geänderter Streckenführung. Sitzplatzreservierungen können kostenlos storniert werden. Wenn klar ist, dass ein gebuchter Zug ausfällt, kann das Ticket auch kostenlos storniert werden, das Geld gibt es in Form eines Gutscheins oder als Auszahlung zurück. Wer mit einem Ticket für den Nahverkehr auf einen höherwertigen Zug umsteigen will, etwa einen ICE oder EC, muss das Geld dafür auslegen, kann es sich aber rückerstatten lassen. Dies gilt jedoch nicht für das Deutschlandticket oder andere stark reduzierte Angebote.

Wann gibt es Entschädigung?

Es gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte. Wer mindestens eine Stunde zu spät am Ziel ankommt, bekommt 25 Prozent des Fahrpreises erstattet, bei zwei Stunden sind es 50 Prozent. Wenn frühzeitig absehbar ist, dass das Ziel mindestens eine Stunde später als geplant erreicht wird, dürfen Fahrgäste von der Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen. Wurde nur ein Teil der gebuchten Strecke gefahren, können sich Fahrgäste den nicht genutzten Teil erstatten lassen. Wer die Reise abbricht und zum Ausgangsbahnhof zurückfährt, bekommt ebenfalls den vollen Preis zurück.

Wie komme ich an mein Geld?

Ansprüche können innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Es ist eine komplett digitale Rückerstattung möglich: Wenn das Ticket online oder mobil gekauft wurde, kann die Entschädigung über das eigene Kundenkonto in der Bahn-App oder auf bahn.de beantragt werden. Das Fahrgastrechte-Formular gibt es außerdem im Reisezentrum und am Informationsschalter der Bahn oder online zum Herunterladen - bei Verspätungen auch direkt im Zug. Die Unterlagen können digital oder per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte gesandt oder im Reisezentrum abgegeben werden.