Zweifel an Hilfsbedürftigkeit

Betrugsverdächtiger aus NRW bekommt vorläufig kein Hartz IV

Der Mann soll sich an einem illegalen Netzwerk beteiligt und Geld kassiert haben. Außerdem soll er drei Konten besessen, aber beim Amt nur eins angegeben haben.

Die Sonne schaut am 26.04.2016 in Frankfurt am Main (Hessen) hinter der Statue der Justitia auf dem Gerechtigkeitsbrunnen auf dem Römerberg hervor. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa | Verwendung weltweit | © Verwendung weltweit

26.09.2022 | 26.09.2022, 13:05

Essen (AFP). Ein Hartz-IV-Empfänger aus Nordrhein-Westfalen, der bei einem illegalem Hawala-Banking-Ring mitgemacht haben soll, bekommt vorläufig keine Grundsicherung mehr vom Staat. Bei Hawala-Banking zahlen Kunden an einem Ort Bargeld ein, das woanders gegen Provision ausgezahlt wird - in dem Fall soll es zwischen Deutschland, der Türkei und Syrien hin- und hergegangen sein, wie das Landessozialgericht in Essen am Montag erklärte.

Der Mann soll Mitglied eines illegalen Netzwerks mit 80 Beschuldigten gewesen sein. Deswegen läuft ein Strafverfahren, das aber noch nicht abgeschlossen ist.

Den Beschuldigten werde vorgeworfen, "im Rahmen eines weit verzweigten Geflechtes von Waren- und Geldflüssen unerlaubte Zahlungsdienste zu erbringen". Das Geld wird bei illegalem Hawala am Staat vorbei transferiert, Beteiligte müssen sich nicht ausweisen. Der Betreiber des einen Topfs rechnet später mit dem Betreiber des anderen Topfs im Ausland ab.

16.000 Euro bei Hausdurchsuchung gefunden

Der Hartz-IV-Empfänger soll Geld eingesammelt und transportiert und außerdem familiäre Angelegenheiten für die Hauptbeschuldigten geregelt haben. Bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei 16.000 Euro bei ihm.

Als das Jobcenter die Zahlungen einstellte, wehrte er sich mit einem Eilantrag vor dem Sozialgericht Düsseldorf, der jedoch abgelehnt wurde. Nun wies das Landessozialgericht die Beschwerde dagegen zurück. Es bestünden Zweifel an der Hilfsbedürftigkeit, erklärte es zur Begründung. Diese müssten trotz eines gegen den Mann laufenden Räumungsverfahrens im Hauptsacheverfahren - und nicht im Eilverfahren - geklärt werden. Seine Kontoauszüge zeigten nämlich weitere Auffälligkeiten.

Ermittlungen hätten ergeben, dass er geschäftsführender Gesellschafter einer inzwischen liquidierten Im- und Exportfirma gewesen sei. Er habe drei Konten - das Jobcenter habe aber nur von einem gewusst.