Nach dem Urteil

Berufung gegen Bewährungsstrafe für Metzelder eingelegt

Der ehemalige Fußball-Nationalspieler hatte gestanden, kinder- und jugendpornografische Dateien besessen und weitergeleitet zu haben.

Christoph Metzelder im Gerichtssaal. | © picture alliance / ASSOCIATED PRESS

30.04.2021 | 03.05.2021, 14:54

Düsseldorf (dpa). Nach dem Urteil gegen den ehemaligen Fußball-Nationalspieler Christoph Metzelder hat die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt.

Man habe insbesondere aus formaljuristischen Gründen Berufung gegen das Urteil eingelegt, da über die Einziehung des Mobiltelefons mit den inkriminierten Dateien nicht entschieden worden sei, sagte am Freitag eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft der Deutschen Presse-Agentur.

Sollte sich der Streit um das Handy zum Beispiel außergerichtlich beilegen lassen, wäre die Berufung wieder hinfällig, hieß es am Freitag aus Justizkreisen. Der Kölner Stadt-Anzeiger hatte zuvor berichtet.

Zehn Monate Haft auf Bewährung

Metzelder war am Donnerstag zu einer zehnmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Der 40-Jährige hatte gestanden, kinder- und jugendpornografische Dateien besessen und weitergeleitet zu haben.

Metzelders Anwalt Ulrich Sommer hatte auf dem Gerichtsflur am Donnerstag offen gelassen, ob sein Mandant das Urteil annehmen wird. Es ist noch nicht rechtskräftig. Beide Seiten haben eine Woche Zeit, Rechtsmittel einzulegen.

INFORMATION


Betroffene oder Menschen, die einen Missbrauch vermuten, können sich kostenfrei und anonym an das "Hilfetelefon Sexueller Missbrauch" wenden: 0800-22 55 530. Weitere Infos zu Beratungs-und Hilfeangeboten vor Ort gibt es unter: www.hilfeportal-missbrauch.de

Kinder und Jugendliche, die Missbrauch erlebt haben, können sich montags bis samstags von 14 bis 20 Uhr an die "Nummer gegen Kummer" (116 111) wenden. Auf www.nummergegenkummer.de gibt es auch die Möglichkeit, mit den Beratern zu chatten.

Wer sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlt oder pädophile Neigungen bei sich vermutet, findet Ansprechpartner beim Projekt "Kein Täter werden" der Berliner Charité. Auf www.kein-taeter-werden.de und unter 030-450 529 450 gibt es kostenlose Informationen. Es gilt die ärztliche Schweigepflicht.