Coronaschutzverordnung in NRW

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150 Euro Bußgeld für Masken-Verweigerer - und ein Appell an die Bürger

Bislang gilt: Wer in Bussen, Bahnen und Zügen keine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, wird verwarnt. Erst danach kann eine Strafe erhoben werden. Das soll sich jetzt ändern.

Wer seine Maske im Zug so trägt, muss künftig 150 Euro zahlen. | © picture alliance / ZUMAPRESS.com

Lieselotte Hasselhoff
05.08.2020 | 05.08.2020, 19:34
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