
25.08.2018 | 25.08.2018, 14:36
Bielefeld
Mitarbeiter des Hauptzollamts Bielefeld sind wegen ihrer offenen Schuhe ermahnt worden. Nun ist die Behördenleitung offenbar auf der Suche nach dem Mitarbeiter, der die NW darüber informiert hat.
Bielefeld. Der Streit um das Tragen von Birkenstock-Sandalen im Hauptzollamt Bielefeld sorgt in der Behörde weiter für Irritationen. Nach Informationen der Neuen Westfälischen werden von Mitarbeitern nun schriftliche Stellungnahmen verlangt, um herauszufinden, wer die Öffentlichkeit über den Streit über die Kleidervorschriften informiert hat. In der Belegschaft sorgt diese Aufforderung für großen Ärger. Die Betroffenen fühlen sich unter Druck gesetzt.
Zum Hintergrund: Anfang August wird bekannt, dass Mitarbeiter des Hauptzollamts Bielefeld ermahnt oder nach Hause geschickt werden, wenn sie entgegen der Kleiderordnung offene Schuhe tragen. In einem Schreiben, das der NW vorliegt, werden namentlich auch Birkenstock-Sandalen als nicht akzeptabel benannt. Das Hauptzollamt begründet diese Vorschrift mit Verweisen auf die Außenwirkung und den Arbeitsschutz. Einer betroffenen Mitarbeiterin wird das Verbot damit begründet, dass sie ihre Birkenstock-Sandalen beim Treppensteigen verlieren könnte.
Nun ist die Behördenleitung offenbar auf der Suche nach dem Mitarbeiter, der die NW über den Streit informiert hat. Aktuell werden Mitarbeiter mehrerer Abteilungen des Hauptzollamtes dazu aufgefordert, in schriftlichen Stellungnahmen zu erklären, wie es zu der Weitergabe der internen Informationen an die Presse gekommen ist. Offenbar will man den „Maulwurf" zur Rechenschaft ziehen.
Auf Anfrage erklärt der stellvertretende Sprecher des Hauptzollamtes, Lars Dey, dass sich die Behörde zu dem Thema Kleiderordnung nicht mehr äußern wird – auch nicht zu der internen Suche nach dem Informanten. Mit dem Verweis auf begrenzte Ressourcen im Hauptzollamt erklärt Dey zudem, dass eine Auskunft vonseiten der Behörde nur möglich sei, wenn die NW die Identität des Informanten sowie die Position in der Behörde offenlegt. Das ist im Hinblick auf den verfassungsrechtlich abgesicherten Informantenschutz ein höchst ungewöhnliches Verlangen.
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