Herford/Bielefeld. Das Landgericht Bielefeld hat die Targobank (ehemals Citibank) wegen Falschberatung im Zusammenhang mit Lehman-Zertifikaten verurteilt. Damit stärkte das Gericht am vergangenen Freitag die Seite der Anleger, die nach der Insolvenz der Lehman-Bank ihr angelegtes Geld verloren.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 67-jährige Klägerin aus Bad Salzuflen vom Anlageberater der Herforder Targobank fehlerhaft beraten worden war. Die Frau führte seit Jahren Depots und wollte im Sommer 2007 erneut Geld anlegen.
Der Anlageberater erstellte ein Risikoprofil und teilte der Klägerin mit, er habe das richtige Produkt für sie gefunden – Lehman-Zertifikate. Die Klägerin sagt, sie habe deutlich gemacht, dass für sie die Sicherheit der Anlage am wichtigsten sei. Auf das Risiko des Totalverlusts sei sie ebenso wenig hingewiesen worden wie auf die strukturellen Unterschiede der beiden Indizes, auf deren relative Entwicklung die Zertifikate spekulierten.
Kein Hinweis auf Totalverlust
Die Bielefelder Richterin urteilte, dass ein stillschweigender Beratungsvertrag zustande gekommen ist. Der Berater sei seinen Pflichten zur anleger- und objektgerechten Beratung nicht ausreichend nachgekommen. Durch fehlende Informationen sei der 67-jährigen Klägerin eine realistische Risikoeinschätzung nicht möglich gewesen.Die Targobank wurde verurteilt, die verlorenen 35.700 Euro sowie Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25. Mai 2009 an die Klägerin zu zahlen. Die Targobank ließ über ihren Pressesprecher Ingo Stadler wissen, dass sie eine Berufung prüfe.