Bielefeld. Elsa K. (91) ist, nicht nur was ihre Bankgeschäfte betrifft, immer auf dem Laufenden. Grundsätzlich vertraut sie ihrem Geldinstitut. Doch als die Sparkasse ihr jetzt neue allgemeine Geschäftsbedingungen ohne weitere Erläuterung ankündigte, war sie ratlos. Das geht derzeit vielen Bankkunden so. Ab 31. Oktober müssen sie sich auf neue Bedingungen im Zahlungsverkehr einstellen.
Die Weichen dafür hat die Europäische Union mit ihrer neuen "Zahlungsdiensterichtlinie" gestellt, die nun in deutsches Recht umgesetzt wird. Die Neuerungen enthalten für die Verbraucher positive wie auch weniger verbraucherfreundliche Aspekte.
- Überweisungsaufträge
In erster Linie heißt es in Zukunft für den Bankkunden: Höchste Konzentration beim Ausfüllen von Überweisungsaufträgen. Das gilt ganz besonders für das elektronische Banking. Überweisungsaufträge werden in Zukunft mit Ankunft bei der Bank unwiderruflich. Das bedeutet: Vertippt man sich bei der Kontonummer oder der Bankleitzahl und drückt die Bestätigungstaste, kann man das Geld nicht mehr zurückholen und ist auf den guten Willen des Empfängers angewiesen. Der Empfängername auf dem Überweisungsformular, ob elektronisch oder auf Papier, ist für die Bank unmaßgeblich. Sie muss nur noch auf die Kontonummer achten, ein Abgleich mit dem Namen des Kontoinhabers entfällt.
Wenn Diebe in den Besitz der Bankkarte eines Kunden gelangt sind und es ihnen dann noch gelingt, die Geheimzahl (PIN) herauszubekommen, ist der Schaden für den Kunden künftig auf 150 Euro begrenzt. Manche Banken, etwa die Sparkassen oder die Volksbanken, ersetzen ihren Kunden sogar den vollen Schaden.
Allerdings, so betont Joachim Westerteicher von der Bielefelder Volksbank, gelte dies nur dann, "wenn der Kunde erkennbar sorgfältig mit Karte und Geheimzahl umgegangen ist". (ard)
- Auslandsüberweisungen
Dafür müssen elektronische Euro-Überweisungen innerhalb der EU wie jetzt schon Inlandsüberweisungen binnen drei Geschäftstagen erledigt sein, Papierüberweisungen haben vier Tage Zeit. Ab 2012 soll das dann von einem Tag auf den anderen beziehungsweise an zwei Tagen möglich sein. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden dürfen bei Auslandsüberweisungen keine Gebühren abgezogen werden. So soll in Zukunft dafür gesorgt sein, dass immer der volle Betrag beim Empfänger im Ausland ankommt. Die Überweisung in einen EU-Staat darf nicht teurer sein als eine Inlandsüberweisung.
- Lastschriftverfahren
Beim Lastschriftverfahren muss dem Zahlungsempfänger auf jeden Fall die Zustimmung des Inhabers des Kontos, von dem das Geld abgebucht wird, vorliegen. Ist etwas nicht in Ordnung, gelten andere Fristen für eine kostenlose Rückbuchung: acht Wochen statt bisher sechs Wochen, die allerdings erst ab Quartalsende gezählt wurden. Ein Beispiel: Entdeckt ein Kontoinhaber am 10. August eine falsche Abbuchung, so hatte er bisher bis Mitte November, also bis sechs Wochen nach Quartalsende am 30. September, Zeit, das Geld zurückbuchen zu lassen. Nach der künftigen Regelung hat er insgesamt acht Wochen Zeit, muss also bis 10. Oktober seinen Rückbuchungsauftrag erteilen.