Niederlage für ChatGPT vor Münchner Gericht

Das Landgericht München entschied, dass der US-Konzern bei neun bekannten Liedern - von "Atemlos" bis "Männer" - Urheberrechte verletzt habe.

Vor dem Landgericht München hat der ChatGPT-Betreiber OpenAI eine Niederlage gegen die deutsche Verwertungsgesellschaft Gema hinnehmen müssen. | © Richard Drew/AP/dpa

11.11.2025 | 11.11.2025, 10:37

Im Streit um die Nutzung von Songtexten hat der ChatGPT-Betreiber OpenAI eine Niederlage gegen die deutsche Verwertungsgesellschaft Gema hinnehmen müssen. Das Landgericht München entschied zugunsten der klagenden Gema, dass der US-Konzern bei neun bekannten Liedern - von "Atemlos" bis "Männer" - Urheberrechte verletzt habe.