Falschinformationen

Rentenzahlung ist sicher - trotz neuer Überweisungsregeln

Kommt die Rente diesmal pünktlich? Eigentlich sollte alles trotz neuer EU-Überweisungsregeln wie gewohnt klappen. | © Benjamin Nolte/dpa-tmn

23.09.2025 | 23.09.2025, 12:28

Rentnerinnen und Rentner müssen sich keine Sorgen machen, ab Oktober wegen neuer EU-Überweisungsregeln unter Umständen keine Rentenzahlung mehr zu erhalten. Auch wenn es kleinere Abweichungen im Namen geben sollte, könnten die Überweisungen wie gewohnt vorgenommen werden, teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund mit. Anderslautende Informationen, die im Internet und sozialen Medien kursierten, seien schlichtweg falsch.

Es ist zwar richtig, dass Geldinstitute vom 9. Oktober an bei Einzelüberweisungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern überprüfen müssen, ob eine IBAN-Kontonummer mit dem Namen des Zahlungsempfängers exakt übereinstimmt, um Betrug zu erschweren und Onlinezahlungen sicherer zu machen, erklärt die Rentenversicherung.

Bei Sammelüberweisungen kann die Namensprüfung entfallen

Diese Regel gelte aber nicht zwingend bei Sammelüberweisungen: Hier könnten etwa Unternehmen oder Behörden entscheiden, dass keine Namensprüfung erfolgen soll.

Für dieses sogenannte Opt-out-Verfahren habe sich auch die Deutsche Rentenversicherung entschieden, damit die Renten auch ab Oktober problemlos überwiesen werden können - selbst bei kleineren Namensabweichungen.

Bei Unklarheiten direkt an die Rentenversicherung wenden

Da im Netz und in sozialen Medien immer wieder ungenaue oder irreführende Informationen rund um die Rente kursieren, rät die Deutsche Rentenversicherung grundsätzlich, sich bei Fragen zu Leistungen und Anspruchsvoraussetzungen an die offiziellen Auskunftsstellen zu wenden oder eine persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen.