Gütertrennung und mehr

So sichern Sie sich für den Fall einer Scheidung mit einem Ehevertrag ab

Wenn Eheleute getrennte Wege gehen, kann ein Ehevertrag hilfreich sein. Wir erklären im Überblick, was man beim Abschluss beachten sollten und welche Rolle die notarielle Beurkundung spielt.

Ein zerrissenes Hochzeitsfoto und ein abgelegter Ehering symbolisieren das Ende einer Ehe – ein Ehevertrag kann helfen, finanzielle Streitigkeiten zu vermeiden. | © picture alliance / dpa

Jessica Eberle
05.08.2025 | 06.08.2025, 13:14

Um finanzielle und rechtliche Angelegenheiten in der Ehe und im Scheidungsfall zu regeln, kann der Abschluss eines Ehevertrags vor oder während der Ehe sinnvoll sein. Der Inhalt kann je nach den Bedürfnissen und Wünschen der Partner variieren. Welche Aspekte sie nicht außen vor lassen dürfen, insbesondere wenn eine Gütertrennung oder ein Versorgungsausgleich gewünscht wird, verraten wir Ihnen im Überblick.

Ehevertrag: Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung

Ein Ehevertrag kann helfen, Streitigkeiten bei einer Scheidung zu vermeiden. - © Symbolbild/Pixabay
Ein Ehevertrag kann helfen, Streitigkeiten bei einer Scheidung zu vermeiden. | © Symbolbild/Pixabay

Haben die Ehegatten keinen Ehevertrag abgeschlossen, dann leben sie im gesetzlichen Güterstand einer Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Zunächst bleiben die Vermögen beider Ehepartner getrennt voneinander und jeder Ehegatte verwaltet sein Vermögen selbst. Im Scheidungsfall findet aber ein Zugewinnausgleich statt. Der Ehepartner, der während der Ehe einen höheren Vermögenszugewinn erzielt hat, muss dann die Hälfte der Differenz an den Ehepartner abführen. In einem Ehevertrag kann der Zugewinnausgleich komplett ausgeschlossen werden und eine sogenannte Gütertrennung vereinbart werden.

Die Gütertrennung in einem Ehevertrag bezieht sich auf die Regelung, dass das während der Ehe erworbene Vermögen und die Schulden der Ehepartner getrennt gehalten werden. Das gilt auch für Vermögenswerte, die vor der Ehe erworben wurden.

Ehevertrag: Eigentum und Vermögen

Der Vertrag sollte eine detaillierte Liste der Vermögenswerte und Schulden jedes Ehepartners zu Beginn der Ehe enthalten. Dies dient als Ausgangspunkt, um festzulegen, welche Vermögenswerte und Schulden als individuelles Eigentum jedes Ehepartners betrachtet werden und welche gemeinsam sind.

Wenn es Vermögenswerte gibt, die während der Ehe gemeinsam erworben oder finanziert wurden, kann der Ehevertrag klären, wie sie im Falle einer Scheidung aufgeteilt werden. Gemeinsames Vermögen ist möglich durch gemeinsamen Erwerb, zum Beispiel bei einer Immobilie (Miteigentümer) oder beim Hausrat.

Ehevertrag: Regelungen für Erbschaften und Schenkungen

Besitzt ein Ehepartner wertvolle Gegenstände, kann die Erbfolge im Inhalt des Ehevertrags festgehalten werden. Ist ein Ehepartner mit einem Unternehmen selbstständig, kann auch diese Erbplanung sinnvollerweise vertraglich geregelt werden. So kann zum Beispiel der Ehegatte alleiniger Erbe sein oder vom Erbe völlig ausgeschlossen werden.

Ehevertrag: Unterhaltsansprüche vereinbaren

Wenn Kinder aus der gemeinsamen Ehe hervorgehen, müssen Unterhaltsansprüche geklärt werden. - © Symbolbild/Pixabay
Wenn Kinder aus der gemeinsamen Ehe hervorgehen, müssen Unterhaltsansprüche geklärt werden. | © Symbolbild/Pixabay

Der Ehevertrag sollte klare Regelungen für den Ehegattenunterhalt und den Kindesunterhalt im Falle einer Scheidung enthalten. Im Falle einer Trennung ist der mehr- bzw. alleinverdienende Ehepartner verpflichtet, dem anderen Unterhalt zu zahlen. Dauer und Höhe können im Ehevertrag festgehalten werden.

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Ehevertrag: Versorgungsausgleich für Altervorsorge

Beim Versorgungsausgleich geht es darum, dass die Ehepartner auf beiden Seiten Anteil an den Ansprüchen auf Altersvorsorge haben. Die Anrechte, die während der Ehe für die Rente erworben wurden, werden dabei hälftig ausgeglichen. Beim Versorgungsausgleich soll garantiert werden, dass keiner der Partner in Bezug auf die persönliche Altersvorsorge benachteiligt wird.

Für wen ein Ehevertrag sinnvoll ist

Ein Ehevertrag kann helfen, finanzielle Angelegenheiten im Falle einer Scheidung zu klären. - © Symbolbild/Pixabay
Ein Ehevertrag kann helfen, finanzielle Angelegenheiten im Falle einer Scheidung zu klären. | © Symbolbild/Pixabay

Ein Ehevertrag kann für Menschen in verschiedenen Situationen sinnvoll sein. Dies gilt insbesondere für Personen mit erheblichen Vermögenswerten, Geschäftsinteressen, Schulden oder erwarteten Erbschaften. Eheverträge können auch in zweiten Ehen, bei erheblichen Einkommensunterschieden zwischen den Eheleuten oder zur Vermeidung unberechtigter Forderungen nützlich sein.

Sie schaffen Klarheit in finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten und können dazu beitragen, Streitigkeiten und Unsicherheiten in Bezug auf Vermögensverteilung und Unterhaltszahlungen zu verhindern. Die Erstellung eines Ehevertrags sollte jedoch stets in Zusammenarbeit mit einem Anwalt erfolgen, um die Interessen beider Partner angemessen zu berücksichtigen.

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Ehevertrag auch nachträglich noch möglich

Selbst nach der Eheschließung ist es möglich, einen nachträglichen Ehevertrag, auch als Nachtragsvertrag oder Ehevertrag nach der Ehe bezeichnet, zu erstellen. Dieser kann dazu dienen, die ursprünglichen Vereinbarungen zu modifizieren oder neue Regelungen hinzuzufügen, um sich den geänderten Umständen oder Wünschen anzupassen. In einem nachträglichen Ehevertrag können beispielsweise Regelungen zur Aufteilung von Vermögen, Unterhaltszahlungen oder Erbrecht nachträglich angepasst werden.

Dies erfordert jedoch die Zustimmung beider Eheleute und sollte ebenfalls in Zusammenarbeit mit einem Anwalt erstellt werden.

Ehevertrag funktioniert nicht ohne einen Notar

Eheverträge müssen von einem Notar geschlossen werden. - © dpa-tmn
Eheverträge müssen von einem Notar geschlossen werden. | © dpa-tmn

Eheverträge sind nur dann gültig, wenn sie vor einem Notar in Anwesenheit beider Partner geschlossen werden. Die notarielle Beglaubigung ist also unbedingt notwendig.