Reaktionen

Eigentümer zum Heizungsgesetz: "Das werden Vermieter kaum zahlen können"

Die Reaktionen auf die Einigung zum Heizungsgesetz könnten unterschiedlicher nicht sein. Während der Mieterbund von Verbesserungen spricht, fühlen sich Eigentümervertreter stark benachteiligt.

Ein Mitarbeiter einer Sanitär- und Heizungsbaufirma installiert eine moderne Gasbrennwerttherme in einem Einfamilienhaus. | © Jan Woitas/dpa

28.06.2023 | 28.06.2023, 11:51

Berlin (dpa/afp/epd/slb). Der Kompromiss zum Heizungsgesetz führt zu gemischten Reaktionen bei Eigentümern und Mietern. Nach wochenlangen Auseinandersetzungen hatten Vertreter von SPD, Grünen und FDP im Bundestag am Dienstag eine Einigung über wichtige Fragen bei der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes erzielt. Der im April vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf soll geändert werden.

Die Fraktionsspitzen einigten sich darauf, dass die Modernisierungsumlage beim Heizungstausch von acht auf zehn Prozent im Jahr erhöht werden kann - aber nur, wenn der Vermieter eine staatliche Förderung in Anspruch nimmt. Zugleich gilt aber eine Kappungsgrenze: Die Jahresmiete soll sich durch eine neue Heizung nicht um mehr als 50 Cent je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen dürfen. Kommen weitere Modernisierungsmaßnahmen hinzu, können es wie bisher zwei bis drei Euro werden.

Der neue Kompromiss bringt aus Sicht des Deutschen Mieterbunds Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter. Sie werden nicht mehr so stark belastet, wie noch im Frühling geplant. „Wir haben den Eindruck, dass sich die Fraktionen von SPD und Grünen erfreulicherweise in Sachen Mieterschutz in einigen wichtigen Punkten haben durchsetzen können“, teilte Verbandspräsident Lukas Siebenkotten mit. Die Situation der Mieter würde sich im Vergleich zum Status quo zumindest nicht verschlechtern.

Eigentümer fühlen sich benachteiligt

Die Möglichkeit zu einer Modernisierungsumlage von zehn Prozent hält er indes für „überflüssig und streitanfällig“. Steigt die Miete durch die Modernisierung auf mehr als 30 Prozent des Haushaltseinkommens, soll es laut Fraktionskreisen nur eine beschränkte Umlagefähigkeit geben. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass Härtefalleinwände beim Heizungstausch zukünftig immer möglich sein sollen“, sagte Siebenkotten. Er sprach von einem Meilenstein in Sachen Mieterschutz. „Außerdem ist es positiv zu vermerken, dass Mieterhöhungen wegen Heizungsaustauschs bei Indexmieten immer ausgeschlossen sein sollen.“

Eigentümervertreter hatten am Dienstag hingegen kritisiert, die Lasten des Heizungstauschs würden ungleich verteilt. Der Immobilienverband Deutschland sprach von einer extremen Belastung der Vermieter. Sie müssten den größten Teil des Kostenrisikos tragen.

Auch der Eigentümerverband Haus & Grund hat die Neufassung des Heizungsgesetzes kritisiert und vor einer zu hohen Belastung für Vermieterinnen und Vermieter gewarnt. Die Möglichkeiten zur Weitergabe von Investitionskosten an Mieter seien so gering, dass viele Eigentümer eine neue Heizung gar nicht bezahlen könnten, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke dem TV-Sender "Welt".

"Vermieter werden das kaum zahlen können"

Insbesondere die Kappungsgrenze kritisierte er. "Das bedeutet für Mieter maximal 50 Euro mehr pro Jahr bei einer 100 Quadratmeter-Wohnung - und das ist so wenig, dass Vermieter das kaum werden zahlen können", sagte Warnecke.

An eine echte Technologiefreiheit glaubt der Verbandspräsident zudem nicht. "Auf dem Papier mag die FDP was rausgeholt haben, für die Bürgerinnen und Bürger wird sich nichts verbessern", sagte er. Stehe einmal die Wärmeplanung, werde es nur "Fernwärme, vielleicht Biogas - oder eben Strom" geben. "Da kann man sich nichts aussuchen."

Auch der Einbau einer Gasheizung bedeute, dass zugleich ein Vertrag über die gestaffelte Einspeisung von Biogas abgeschlossen werden müsse, sagte Warnecke. "Diese Verträge gibt es aber überhaupt nicht."

Kommunen fordern Hilfen für Umsetzung

Städte und Gemeinden fordern nach der Einigung der Ampel-Regierungsfraktionen Hilfen für die Umsetzung des Heizungsgesetzes. Die Kommunen erwarteten „eine langfristige, finanzielle Unterstützung für die Planung und für die notwendige Anpassung der Infrastrukturen“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutscher Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, der Düsseldorfer „Rheinischen Post“. Das gelte vom Auf- und Ausbau der Wärmenetze bis hin zur Ertüchtigung der Verteilnetze für den Anschluss von Wärmepumpen.

Auch für die Umrüstung von Schulen, Rathäusern und anderen kommunalen Gebäuden mahnte Landsberg Unterstützung an. Die Kommunen erwarteten eine finanzielle Förderung beim Heizungsaustausch in ihren Liegenschaften.