Bielefeld (nw). Am 27. Juni starten in NRW die Sommerferien. Egal, wohin es geht: Mit einer clever zusammengestellten Reisekasse sind Urlauber immer flüssig. Auch zum Thema Reiserecht stellen sich wichtige Fragen. Tipps rund ums Reisen gab es bei der Telefonaktion von Julia Zeller (Verbraucherzentrale Bayern) und Jan Heidschuster (Sparkasse Bielefeld). Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.
Wie sollte meine Reisekasse grundsätzlich ausgestattet sein?
Sie sollten immer mehrere Zahlungsmittel im Gepäck haben: Mindestens zwei verschiedene Zahlungskarten (Girocard und Kreditkarte) und eine Bargeldreserve für den Notfall.
Sind Bargeldverfügung im Ausland mit der „normalen“ Bankkarte, also der Girocard, möglich?
Die Girocard mit dem VPay-Symbol ist grundsätzlich nur in Europa einsetzbar. Eine Girocard mit dem Maestro-Symbol wird dagegen weltweit akzeptiert. Es kann jedoch vorkommen, dass die Bargeldversorgung im außereuropäischen Ausland teilweise nur an vereinzelten Automaten möglich ist. Achten Sie auf die Logos der Karte und des Geldautomaten. Sie können auch einen kleinen Handbestand der ausländischen Währung für die Anreise bereits zuhause tauschen.
Welche Gebühren fallen an, wenn ich meine Zahlungskarten im Ausland nutze?
In Euro-Ländern können Sie sowohl die Kreditkarte als auch die Girocard gebührenfrei für das Bezahlen verwenden. Die Gebühren für Bargeldverfügungen am Geldautomaten und Zahlungen in Fremdwährungen variieren. Erkundigen sie sich vor der Abreise bei Ihrer Bank oder Sparkasse.
Wie schütze ich mich vor Diebstahl und was ist im Falle des Verlusts der Zahlungskarten zu tun?
Tragen Sie Bargeld und Zahlungskarten immer in verschlossenen Innentaschen der Kleidung, möglichst dicht am Körper. Bewahren Sie Ihre Girocard und die Kreditkarte nicht zusammen auf, etwa im Portemonnaie – besser auf verschiedene Stellen verteilen. Teilen Sie Ihre PIN niemandem mit und schreiben Sie diese nicht auf, sondern lernen Sie die Geheimzahl auswendig. Gestohlene oder verlorene Zahlungskarten müssen sofort gesperrt werden. Für sämtliche Girocards und fast alle Kreditkarten gilt der zentrale Sperr-Notruf +49 116 116. Eine Übersicht mit allen Sperrnummern finden Sie im SOS-Infopass. Tipp: Machen Sie eine Kopie oder Handy-Fotos Ihrer Karten, dann haben Sie für eine Sperrung alle Daten zur Hand. Bei Diebstahl sollten Sie auch Anzeige bei der Polizei erstatten.
Was muss ich beachten, wenn ich mit der Kreditkarte verreise?
Wichtig ist, dass Sie Ihre Geheimzahl im Kopf haben. Die PIN wird auch bei Zahlungen immer häufiger abgefragt. Und sie ist für die Bargeldversorgung am Geldautomaten stets erforderlich. Achten Sie auf ein ausreichendes Limit Ihrer Karte. Das können Sie in der Regel in Ihrem Online-Banking einsehen oder bei Ihrer Bank oder Sparkasse erfragen. Einige Institute bieten mit der Kreditkarte Versicherungsleistungen an (beispielsweise Reiserücktrittversicherung oder Auslandskrankenversicherung). Informieren Sie sich dazu bei Ihrer Hausbank. Die Akzeptanz von Kreditkarten ist in der Regel sehr weitläufig, nur in wenigen exotischen Ländern kann sie sehr eingeschränkt oder gar verboten sein.
Funktionieren alle Girocards und Kreditkarten im Ausland?
Um sich vor Überraschungen beim Bezahlen oder Geldabheben vor Ort zu schützen, sollten Sie vor Reiseantritt das Auslandslimit der Girocard und der Kreditkarte überprüfen. Anderenfalls kann es sein, dass Sie am Automaten kein Geld bekommen oder an der Ladenkasse nicht bezahlen können. Manche Banken oder Sparkassen setzen das Auslandslimit aus Sicherheitsgründen auf null. Das soll verhindern, dass Unbefugte im Ausland mit der Karte Geld abheben oder bezahlen können.
Welche Tipps haben Sie für die Bedienung ausländischer Geldautomaten?
Am besten nutzen Sie die Geldautomaten von Banken, die Ihnen bekannt sind. Einige Kreditinstitute haben sich mit Kooperationspartnern im Ausland zusammengeschlossen. Dann sind Bargeldverfügungen am Automaten etwas günstiger oder sogar kostenfrei. Bargeld sollten Sie möglichst während der regulären Öffnungszeiten abheben. Dann ist bei Bedarf eine Kontaktperson vor Ort. Vergewissern Sie sich, dass Ihnen bei der PIN-Eingabe niemand über die Schulter schaut und verdecken Sie die Eingabe. Am Display sollten Sie eine Sprache wählen, die Sie auch verstehen. So vermeiden Sie ungewünschte Transaktionen wie zum Beispiel Spenden.
Welche Währung sollte ich an Geldautomaten außerhalb der Euro-Zone wählen?
Wählen Sie immer die Anzeige in Landeswährung und lassen Sie den Betrag nicht in Euro anzeigen oder umrechnen. Dann wird der Wechselkurs über das eigene Kreditinstitut abgerechnet und nicht über den Betreiber des Geldautomaten, der dafür einen zusätzlichen Aufschlag nimmt. Das Gleiche gilt auch an der Ladenkasse.
Ich starte bald auf eine Radreise durch Ungarn. Was passiert, wenn ich krank werde oder einen Unfall habe? Benötige ich eine zusätzliche Versicherung?
Bei Reisen ins Ausland ist eine Auslandskrankenversicherung zu empfehlen. Je nach Urlaubsland deckt die gesetzliche Krankenkasse nicht alles ab. Zudem kann es sein, dass im Ausland die Behandlungskosten teuer sind. Hier springt dann die Auslandskrankenkasse ein. Zudem beinhaltet die Auslandskrankenkasse in den meisten Fällen auch den Krankenrücktransport, der von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen wird.
Ich möchte ein Hotel in der Schweiz buchen. Wie kann ich mich absichern, wenn die Reise wegen Corona nicht stattfinden kann?
Vor der Buchung sollten Sie sich beim Hotel erkundigen, ob und bis wann eine kostenfreie Stornierung möglich ist. Wenn Sie Angst haben, selbst an Corona zu erkranken und dann die Reise nicht antreten zu können, sollten Sie eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Wichtig ist darauf zu achten, welche Fälle die Versicherung konkret abdeckt. Bei einer Direktbuchung sollten Sie wissen, dass – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nicht deutsches Recht gilt, sondern das Recht des Landes, in dem das Hotel liegt. Hier können andere Regelungen als in Deutschland gelten.
Auslandsreisen – welcher Versicherungsschutz ist notwendig?
Die Auslandsreise-Krankenversicherung ist im Urlaub der wichtigste Schutz. Unverzichtbar ist auch eine Privathaftpflichtversicherung. Prüfen Sie ob sich der Versicherungsschutz auf das Urlaubsziel erstreckt und bei längeren Aufenthalten auch die vom Versicherungsvertrag umfasste Dauer. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung und einer Reiseabbruchversicherung kann bei teuren Reisen oder beim Urlaub mit Kindern sinnvoll sein. Bei Auslandsreisen mit dem eigenen Auto ist ein Schutzbrief sehr wichtig. Wer Mitglied beim ADAC oder beim ACE ist, braucht ihn in der Regel nicht. Wer im Ausland einen Mietwagen fährt, sollte bei den Versicherungen aufpassen; Stichwort „Mallorca-Police“ oder „Traveller-Police“.
Wir haben auf Mallorca ein Strandhotel gebucht und vor Ort festgestellt, dass zwischen Hotel und Strand eine Straße liegt. Was können wir tun?
Handelt es sich um eine Pauschalreise, ist unverzüglich der Reiseveranstalter vor Ort zu kontaktieren und um Abhilfe zu bitten. Je nach Kapazitäten kann gegebenenfalls der Umzug in ein anderes, direkt am Strand liegendes Hotel möglich sein. Ist die Beeinträchtigung sehr groß, beispielsweise bei einer viel befahrenen Schnellstraße, die schwer zu passieren ist und man einen längeren Fußmarsch zurücklegen muss, kann die Reise auch gekündigt werden. Hier muss der Reiseveranstalter den Rückflug – ohne Mehrkosten für den Reisenden – organisieren und man bekommt anteilig den Reisepreis erstattet. Kann keine Abhilfe erfolgen und entscheidet sich der Reisende, vor Ort zu bleiben, können Minderungsansprüche geltend gemacht werden; also ein Teil des Reisepreises zurückverlangt werden. Wichtig: Mangel dokumentieren, Fotos machen und die Kontaktdaten von anderen Reisenden aufnehmen. Und noch ein Tipp: Vor der Reise die Kontaktdaten des Veranstalters notieren und mitnehmen.