Lichtenau. Immer mehr Fluggäste klagen gegen Airlines wegen Flugverspätungen oder gar gestrichenen Flügen. Auch Thorsten Fust, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Lichtenau, merkt einen solchen Anstieg. „Man spürt, dass immer mehr Leute klagen wollen." Er erklärt: Bei gestrichenen Flügen und bei Verspätungen von mehr als drei Stunden stehen den Fluggästen nach der Fluggastrechteverordnung 250 bis 600 Euro zu. Die Höhe der Zahlung hänge jedoch auch von der Flugstrecke ab.
Klagewelle Skurrile Flugrechts-Fälle: Höhere Gewalt und eine gepfändete Bordkasse
Nicht immer sind Zahlungsverweigerungen der Airlines im Falle einer Verspätung rechtens. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht gibt Einblicke.
Lukas Brekenkamp
21.10.2019 | Stand 22.10.2019, 19:39 Uhr
21.10.2019 | Stand 22.10.2019, 19:39 Uhr
Empfohlene Artikel
Newsletter abonnieren
