Bielefeld

Neue Anklage gegen Ex-Schieder-Chef

Rolf Demuth muss erneut vor Gericht

17.04.2014 | 17.04.2014, 09:59
Neue Anklage gegen Ex-Schieder-Chef - © Wirtschaft
Neue Anklage gegen Ex-Schieder-Chef | © Wirtschaft

Bielefeld. Rolf Demuth, Chef des einstigen Möbelkonzerns Schieder, muss im hohen Alter erneut auf die Anklagebank. Der Bielefelder Amtsrichter Joachim Grunsky hat die von der Bielefelder Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen erhobene Anklage wegen versuchter Strafvereitelung nach monatelanger Prüfung nun zugelassen. Demuths Verteidiger hatten in langen Briefwechseln vergeblich versucht, eine erneute Anklage zu verhindern. Damit droht dem 75 Jahre alten Gründer des einstigen Möbelimperiums Schieder (11.000 Mitarbeiter) schlimmstenfalls eine erneute Gefängnisstrafe.

Der "Möbelkönig", wie der Herforder einst in der Branche genannt wurde, war neben weiteren ehemaligen Schieder-Managern im April 2011 wegen eines millionenschweren Kreditbetruges vom Detmolder Landgericht zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Demuth sollte für drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Bereits nach gut zwei Jahren und vier Monaten durfte er die Justizvollzugsanstalt (JVA) Bielefeld-Senne im Juli 2013 nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner Strafe vorzeitig wegen guter Führung verlassen. Damals war Demuth 74 Jahre alt.

Unternehmer Rolf Demuth - © FOTO: LZ
Unternehmer Rolf Demuth | © FOTO: LZ

Zehn Monate nach seiner Haftentlassung muss der Senior sich am 23. Mai im Amtsgericht Bielefeld einer weiteren Anklage stellen. Der Bielefelder Oberstaatsanwalt Ralf Günther, der sich mit Demuths Verteidigern im Prozess um die Millionenpleite des lippischen Schieder-Konzerns einen erbitterten Streit geliefert und ein höheres Strafmaß für Demuth gefordert hatte, leitete bereits im Februar 2012 gegen den damals 72 Jahre alten Häftling ein neues Ermittlungsverfahren wegen versuchter Strafvereitelung ein. Günthers Vorwurf: Demuth habe sich nach seiner Verurteilung auf Anraten seiner Verteidiger geweigert, als Zeuge gegen den mit angeklagten, schwer kranken Ex-Schieder-Finanzchef und -Beiratsvorsitzenden Heinrich Griem auszusagen.

Das Detmolder Landgericht verurteilte Griem schließlich im Juni 2013 wegen Beihilfe zum Kreditbetrug in drei Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Zudem musste der 76-Jährige als Bewährungsauflage einen Geldbetrag von 300.000 Euro zahlen. Griem sei im Unternehmen "allgegenwärtig" gewiesen und habe Kredite als Mitglied des Beirats durchgewinkt, sagte der Vorsitzende Richter Michael Reineke damals in seiner Urteilsbegründung. Auch Griem habe sich nicht bereichern wollen, sondern Demuth helfen wollen, das Unternehmen zu retten. Demuth wollte seinen langjährigen Freund offenbar schützen und verweigerte die Aussage.

Bei dem Kreditbetrug in drei Fällen ging es um insgesamt fast 250 Millionen Euro, die sich der Konzern mit manipulierten Bilanzen der Geschäftsjahre 2004 und 2005 erschlichen hatte.