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Feuerwerk in der Zeltstadt verboten

Silvester: In Flüchtlingsunterkünften in ganz NRW dürfen keine Knaller gezündet werden. Gründe dafür sind erlittene Traumata von Kriegsflüchtlingen und der Brandschutz

Bitte um Rücksicht: Auch in der Zeltstadt auf dem Gelände der Polizeischule ist das Abbrennen von Böllern und Raketen zu Silvester verboten. Die Ansicht zeigt den Eingang am Emsweg. | © Patrick Herrmann/Montage: thomas grundmann

Johannes Hülstrung
31.12.2015 | 01.01.2016, 13:53
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