
Detmold. Eine Presseveröffentlichung aus dem Februar hat am achten Verhandlungstag im Detmolder Ausschwitzprozess gegen den 94-jährigen Reinhold Hanning aus Lage die Verteidigung des ehemaligen SS-Wachmanns derart erzürnt, dass Verteidiger Andreas Scharmer während der Gerichtsverhandlung Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt hat. Hanning muss sich vor der Schwurgerichtskammer des Detmolder Landgerichts wegen der Beihilfe an der Ermordung von mindestens 170.000 Menschen im Konzentrationslager Auschwitz verantworten.
Zuvor hatte eine Überlebende über ihr Schicksal in dem Todeslager berichtet. Die heute 87-jährige Hedy Blohm war als Jugendliche mit ihren Eltern nach Auschwitz deportiert worden. Die Eltern habe sie seit der Ankunft in Auschwitz nicht mehr wiedergesehen habe, berichtete sie. Sie selbst sei nach Monaten gemeinsam mit anderen Gefangenen zur Zwangsarbeit in eine Munitionsfabrik nach Fallersleben gebracht worden. Zuvor war die Gruppe offenbar schon zur Ermordung in der Gaskammer vorgesehen, der Befehl wurde aber vermutlich kurzfristig abgeändert, sagte ein Anwalt der Nebenklage.
Hedy Blohm, die heute in Kanada lebt, forderte im Gericht wie schon andere Zeugen den angeklagten Reinhold Hanning auf, ihr in die Augen zu sehen. „Haben Sie keine Angst mich anzuschauen", sagte Blohm. Der 94-Jährige blickte aber auch dieses Mal nicht auf.