Detmold

Im Auschwitz-Prozess werden eine Überlebende und ein Kommissar gehört

Nach der Osterpause geht es am Mittwochmorgen mit der Zeugenanhörung weiter

Dem angeklagten SS-Wachmann Reinhold Hanning wird vorgeworfen, in Auschwitz Beihilfe zum Mord in 170 000 Fällen verübt zu haben. | © dpa

05.04.2016 | 05.04.2016, 20:26

Detmold (dpa). Im Auschwitz-Verfahren um einen früheren SS-Wachmann will das Landgericht Detmold am Mittwoch (10 Uhr) eine Überlebende des Todeslagers und einen Kriminalbeamten als Zeugen hören.

Hedy Bohm kam als eine der wenigen Auschwitz-Insassen lebend aus dem Lager heraus. Die in Kanada lebende Zeugin soll von ihren grauenvollen Erlebnissen und der Rolle der Wachleute berichten. Dem angeklagten SS-Wachmann Reinhold Hanning wird vorgeworfen, in Auschwitz Beihilfe zum Mord in 170.000 Fällen verübt zu haben.

Im Anschluss soll erneut ein ermittelnder Beamter vom Düsseldorfer Landeskriminalamt aussagen. Der Kommissar hatte Hanning in seiner Wohnung in Lage im Kreis Minden im Jahr 2014 überrascht und vernommen. Zunächst soll der Ermittler, wie schon am vergangenen Prozesstag, Erklärungen zu einigen Archivdokumenten abgeben.

Ob es noch zur Befragung des Beamten über die Vernehmung Hannings kommt, ist fraglich. Die Verhandlungsdauer ist wegen gesundheitlicher Einschränkungen des 94 Jahre alten Angeklagten auf zwei Stunden begrenzt. Die Verteidigung hält seine Vernehmung durch den Kommissar für nicht verwertbar.