19.09.2017 | 19.09.2017, 11:46
Münster
Ermittler teilen mit: Es gibt keinen Verdacht für eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz
Münster (dpa). Die Staatsanwaltschaft Münster hat ihre Ermittlungen zum Schweinemastbetrieb der Familie von Nordrhein-Westfalens Agrarministerin Christina Schulze Föcking (CDU) eingestellt.
Es gebe keinen Verdacht für eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz, teilten die Ermittler am Dienstag mit. Die Staatsanwaltschaft hatte nach einer Anzeige der Albert-Schweitzer-Stiftung mögliche Rechtsverstöße geprüft. Die Stiftung hatte heimlich Videoaufnahmen in dem Stall gemacht, die Schweine mit zum Teil abgebissenen Schwänzen und entzündeten Gelenken zeigten.
Für die Verletzungen seien weder der Geschäftsführer des Betriebes - der Ehemann von Schulze Föcking - noch sonstige Mitarbeiter verantwortlich, betonte die Staatsanwaltschaft. Es sei nicht ansatzweise erkennbar, dass sie die Verletzungen vorsätzlich herbeigeführt, ignoriert oder auf diese nicht rechtzeitig und nicht sachgerecht reagiert hätten.
Gegen die Ministerin selbst hatte die Staatsanwaltschaft nicht ermittelt, weil sie zum Zeitraum der Aufnahmen nicht für die Tierhaltung verantwortlich war.
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