Münster

Gericht weist Entschädigungsklage um Tod auf Gorch Fock ab

Berufungsprozess: Die Eltern der verunglückten Marinesoldatin fordern Schadensersatz in Höhe von 20.000 Euro von der Bundesrepublik Deutschland. Der Vorsitzende Richter warnt vor zu hohen Erwartungen

15.09.2016 | 15.09.2016, 00:00
Fiel über Bord: Jenny Böken dpa - © picture-alliance/ dpa
Fiel über Bord: Jenny Böken dpa | © picture-alliance/ dpa

Münster (dpa). Acht Jahre nach dem Tod der Bundeswehr-Kadettin Jenny Böken auf der „Gorch Fock" hat das Oberverwaltungsgericht in Münster eine Klage der Eltern auf Entschädigung zurückgewiesen.

Nach einem rund zwölfstündigen Prozesstag sah es das Gericht am Mittwochabend als erwiesen an, dass Böken 2008 auf dem Segelschulschiff nicht unter „besonders lebensgefährlichen" Umständen gestorben sei. Diese Feststellung wäre aber notwendig gewesen, damit den Eltern aus Geilenkirchen bei Aachen nach dem Soldatenversorgungsgesetz 20.000 Euro zugestanden hätten.

Vor Gericht schilderten mehrere Zeugen ihre Erinnerungen an den Unglücksabend. Nähere Details zu den Todesumständen wurden aber nicht bekannt. Nach Aussage einer damaligen Sanitäterin an Bord des Segelschulschiffs sei die Kadettin auffällig häufig im Lazarett gewesen. Noch am Tag, bevor die damals 18-Jährige während einer Nachtwache in die Nordsee stürzte, habe sie notiert, dass sie sich Sorgen um die junge Frau mache, sagte die 50-Jährige. Der im Anschluss befragte Schiffsarzt bestritt diese Darstellung allerdings. Die Sanitäterin habe ihm mitgeteilt, dass es der Kadettin wieder besser ging, sagte er vor Gericht.

Nach Auffassung des Gerichts lag nach messbaren Gesichtspunkten wie den Wetterbedingungen keine besondere Gefahr für die Besatzung vor. Laut mehreren Zeugenaussagen segelte die „Gorch Fock" bei Windstärke 7 ruhig bei einer leichten Neigung im Wasser.

Jenny Böken war im September 2008 nördlich von Norderney bei einer Nachtwache über Bord gegangen. Ihre Leiche wurde elf Tage später bei Helgoland in der Nordsee gefunden. Die genauen Todesumstände blieben auch nach der jetzigen Verhandlung am Oberverwaltungsgericht ungeklärt.