Gesundheitskosten

Stabile Kassenbeiträge 2026?

Jede Krankenkasse legt ihren Zusatzbeitrag selbst fest. | © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

10.11.2025 | 10.11.2025, 15:43

Gesetzlich Krankenversicherte können für das kommende Jahr nach Einschätzung des Bundesgesundheitsministeriums im Schnitt auf relativ stabile Beiträge hoffen. Das Ministerium veröffentlichte im Bundesanzeiger den Orientierungswert für den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für die Krankenversicherung im kommenden Jahr. Er liegt demnach bei 2,9 Prozent, also auf dem Niveau dieses Jahres.

Bei dem Wert handelt es sich aber lediglich um eine ermittelte Richtgröße für den Beitrag, der im Schnitt nötig ist, damit die Kassen ihre Ausgaben decken können. Jede Krankenkasse kann für sich entscheiden, ob und wie stark sie den Zusatzbeitrag anhebt. Das Spektrum reicht aktuell von unter 2 bis über 4 Prozent, wie eine täglich aktualisierte Liste des Spitzenverbandes der Krankenkassen zeigt.

Kassen warnen vor Steigerungen

Um den Druck für Beitragsanhebungen zu mindern, hatte Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) gerade ein Sparpaket von zwei Milliarden Euro durch den Bundestag gebracht. Die Kassen warnen wegen steigender Kosten vor dennoch nötigen Beitragsanhebungen. Werde in den kommenden Wochen politisch nichts weiter unternommen, würden viele Kassen gezwungen sein, ihren Zusatzbeitrag anzuheben, sagte Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. «Damit werden die Zusatzbeiträge in 2026 im Durchschnitt auf über 3 Prozent steigen.»

Erhöht eine Kasse ihren Zusatzbeitragssatz, haben die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht. Erst Anfang dieses Jahres hatte es eine Welle kräftiger Erhöhungen gegeben. «Da Wettbewerb unter den Kassen herrscht, muss jede einzelne schauen, wie sie mit ihren Einnahmen und Ausgaben wirtschaftet», sagte Warken der «Rheinischen Post». «Manchen gelingt das besser als anderen, und deshalb gibt es unterschiedliche Zusatzbeiträge.»

Neben dem Zusatzbeitrag wird der eigentliche Krankenkassenbeitrag erhoben. Dieser liegt für alle bei 14,6 Prozent des Bruttolohns. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen ihn sich.