Karlsruhe kippt Triage-Regelungen

Karlsruhe hat eine Beschwerde von Intensivmedizinern geprüft. (Archivbild) | © Uli Deck/dpa

04.11.2025 | 04.11.2025, 09:45

Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen zur sogenannten Triage bei medizinischen Behandlungen für nichtig erklärt - also zu Prioritäten im Fall zu knapper Kapazitäten. Zwei Verfassungsbeschwerden von Notfall- und Intensivmedizinern hatten in Karlsruhe Erfolg, wie das Gericht mitteilte.