Streit um Wahlparty

AfD muss Bundesgeschäftsstelle in Berlin erst 2026 verlassen

Burkhard Niebisch (M), Vorsitzender Richter, sitzt vor Beginn der Verhandlung über die Räumungsklage gegen die AfD. (Archivbild) | © Soeren Stache/dpa

26.09.2025 | 26.09.2025, 09:11

Die AfD muss nach einem Urteil ihre Bundesgeschäftsstelle in Berlin im Herbst 2026 räumen und damit früher als es der Mietvertrag vorsah. Mit der Wahlparty nach der Bundestagswahl 23. Februar im Innenhof des Bürogebäudes habe die Partei gegen Vorgaben verstoßen, entschied das Landgericht Berlin. Eine fristlose Kündigung rechtfertige dies allerdings nicht, erklärte Richter Burkhard Niebisch.

Damit hat sich die AfD teils erfolgreich gegen eine entsprechende Räumungsklage gewehrt. Gegen das Urteil kann Berufung beim Berliner Kammergericht, der nächsthöheren Instanz, eingelegt werden.

Die Eigentümergesellschaft der wenig zentral gelegenen Immobilie im Bezirk Reinickendorf hatte der Partei wegen der Wahlparty fristlos gekündigt – ohne sie aber vorher abzumahnen. Die Mietverträge laufen eigentlich noch bis Ende 2027, es sind aber jeweils Sonderkündigungsrechte vorgesehen.