Ziel ist Neuwahl im Februar

Kanzler Scholz beantragt Vertrauensfrage – so geht es bis zur Bundestagswahl weiter

Der erste formelle Schritt auf dem Weg zur Neuwahl des Bundestages ist getan. Ziel ist ein Termin am 23. Februar 2025.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) bei einem Pressestatement, nachdem er den Antrag auf die Vertrauensfrage eingereicht hat. | © Michael Kappeler/dpa

11.12.2024 | 11.12.2024, 16:24

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat beim Bundestag die Vertrauensfrage beantragt, um eine Neuwahl des Parlaments am 23. Februar herbeizuführen. Der Antrag wurde wie geplant am Mittwoch bei Bundestagspräsidentin Bärbel Bas eingereicht.

Im Wortlaut hieß es in dem Schreiben: „Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes stelle ich den Antrag, mir das Vertrauen auszusprechen. Ich beabsichtige, vor der Abstimmung am Montag, dem 16. Dezember 2024, hierzu eine Erklärung abzugeben.“

Auf der Online-Plattform X postete Scholz ein Foto mit den Worten: „Hiermit möchte ich den Weg frei machen für vorgezogene Bundestagswahlen“.

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„In einer Demokratie sind es die Wählerinnen und Wähler, die den Kurs der künftigen Politik bestimmen“, sagte Scholz in einem Statement am Mittwoch und warb erneut dafür, dass der Bundestag noch bis Jahresende wichtige Gesetzesvorhaben beschließt. Scholz nannte unter anderem die geplante Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderzuschlages, die Entlastung der Steuerzahler bei der sogenannten kalten Progression und das Deutschlandticket für den öffentlichen Nahverkehr.

Die Vertrauensfrage diente ursprünglich dazu, einem Kanzler ein Instrument an die Hand zu geben, sich im Parlament seiner Mehrheit zu versichern. Sie wurde aber bereits in der Vergangenheit mehrfach genutzt, um Neuwahlen zu erzwingen.

Mehr dazu: Von Brandt bis Schröder: Kanzler stellten Vertrauensfrage bisher fünf Mal

Der aktuelle Fahrplan bis zur Bundestagswahl 2025

Montag, 16. Dezember

Der Bundestag stimmt am Montag, 16. Dezember über die Vertrauensfrage ab. Verliert Scholz diese erwartungsgemäß, kann Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier auf dessen Vorschlag den Bundestag innerhalb von drei Wochen auflösen – also bis zum 6. Januar. Übrigens: Der Bundestag bleibt auch nach seiner Auflösung bis zum Zusammentritt des neuen mit all seinen Rechten und Pflichten bestehen. Auch die Bundesregierung bleibt bis zur Konstituierung des neuen Bundestags ohne Abstriche im Amt. Erst danach ist sie nur noch geschäftsführend tätig.

Dienstag, 17. Dezember

Die Parteivorstände von SPD sowie von CDU und CSU beschließen ihre Wahlprogramme.

Samstag, 11. Januar

Die SPD kürt bei einem Parteitag in Berlin endgültig ihren Kanzlerkandidaten.

Sonntag, 12. Januar

Das BSW beschließt auf einem Mitgliederparteitag sein Wahlprogramm und kürt Parteigründerin Sahra Wagenknecht zur Spitzenkandidatin.

Samstag/Sonntag, 11./12. Januar

Die AfD beschließt bei einem Parteitag in Riesa ihr Wahlprogramm und bestimmt Alice Weidel zur Kanzlerkandidatin.

Sonntag, 26. Januar

Die Grünen beschließen bei einem Parteitag in Berlin ihr Wahlprogramm.

Februar

Heiße Wahlkampfphase, mitten im kalten Winter. Die Wahlkämpfer müssen sich warm anziehen oder sich Alternativen für die im Sommer üblichen Außenauftritte und Kundgebungen einfallen lassen.

Montag, 3. Februar

Die CDU trifft sich zum vorgezogenen Bundesparteitag in Berlin.

Samstag, 8. Februar

Die CSU trifft sich mit Blick auf die Bundestagswahl zu einem Parteitag.

Sonntag, 9. Februar

Die FDP kommt zu einem außerordentlichen Bundesparteitag zur Vorbereitung auf die Bundestagswahl in Potsdam zusammen.

Sonntag, 23. Februar

Ein neuer Bundestag wird gewählt.