Nahost-Konflikt

Haftbefehl gegen Israels Regierungschef Netanjahu und Hamas-Chef erlassen

Der Internationale Strafgerichtshof sieht auf beiden Seiten Hinweise auf Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Vor allem Netanjahu ist durch den Schritt eingeschränkt.

Ministerpräsident Benjamin Netanjahu spricht vor dem israelischen Parlament: Die Reisen des Regierungschefs könnten durch den Haftbefehl eingeschränkt sein. | © picture alliance/dpa/AP

21.11.2024 | 21.11.2024, 13:50

Den Haag (AFP). Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag hat Haftbefehle gegen Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu, den ehemaligen israelischen Verteidigungsminister Yoav Gallant sowie den Militärchef der radikalislamischen Palästinenserorganisation Hamas, Mohammed Deif, erlassen.

Der Haftbefehl gegen Netanjahu und Gallant sei am Donnerstag wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen ergangen, die im Zeitraum vom 8. Oktober 2023 bis mindestens 20. Mai 2024 begangen worden seien, teilte das Tribunal mit Sitz im niederländischen Den Haag mit. In einer weiteren Mitteilung hieß es, auch gegen Deif sei Haftbefehl erlassen worden.

Der Chefankläger des Gerichts, Karim Khan, hatte die Haftbefehle am 20. Mai beantragt. Deif ist der letzte noch lebende Hamas-Vertreter, für den Khan einen Haftbefehl beantragte. Jahja Sinwar, Hamas-Führer im Gazastreifen, und der politische Chef der Hamas, Ismail Hanija, wurden in den vergangenen Monaten von Israel getötet.

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Der IStGH hat keine eigene Polizei, um seine Haftbefehle durchzusetzen, und ist deshalb auf die Kooperation der 124 Mitgliedstaaten angewiesen. Sie sind theoretisch verpflichtet, die Gesuchten festzunehmen, sobald sie sich in ihrem Staatsgebiet aufhalten. Dies könnte Reisen von Netanjahu und Gallant etwa in die EU erschweren. Israels wichtigster Verbündeter, die USA, sind jedoch kein Mitglied des IStGH, müssen die Haftbefehle also nicht vollstrecken.