Medizin-Hanf

Cannabis-Legalisierung sorgt für Probleme bei der Versorgung Kranker

Zwischen der Billigung durch den Bundesrat und dem Inkrafttreten der Cannabis-Freigabe lagen nur wenige Tage. Das hat Folgen.

Für die Verordnung von Medizinal-Cannabis muss seit dem 1. April kein Betäubungsmittelrezept, sondern ein normales Rezept für herkömmliche Medikamente verwendet werden. | © Christian Charisius/dpa

Tim Szent-Ivanyi
10.04.2024 | 10.04.2024, 06:00

Die von der Ampelkoalition beschlossene und zum 1. April in Kraft getretene Cannabis-Legalisierung sorgt für Probleme bei Patientinnen und Patienten, die Cannabis als Medizin erhalten. Grund ist nach Informationen dieser Redaktion der knappe Zeitraum zwischen der finalen Billigung durch den Bundesrat und dem Inkrafttreten des Gesetzes von lediglich einer Woche.

Dadurch konnten die in den Praxen und Apotheken verwendeten Softwaresysteme noch nicht aktualisiert werden. Das ist aber notwendig, weil Cannabis durch die Gesetzesänderung nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft ist. Folglich ist bei der Verordnung von Medizinal-Cannabis seit dem 1. April kein Betäubungsmittelrezept mehr notwendig. Stattdessen muss zwingend ein normales Rezept für herkömmliche Medikamente verwendet werden. Doch das lassen die Softwaresysteme bisher nicht zu, was zur Verunsicherung in Praxen und Apotheken geführt hat.

Die Apothekenvereinigung Abda bestätigte die Probleme. „Das Bundesgesundheitsministerium hat uns darüber informiert, dass aufgrund der Kurzfristigkeit des Inkrafttretens derzeit weder die ärztlichen Praxisverwaltungssysteme noch die Apothekensoftware rechtzeitig geändert werden konnten“, sagte Abda-Sprecher Benjamin Rohrer der Redaktion. Eine Anpassung sei danach erst zum 1. Mai möglich.

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Nach seinen Angaben hat das Bundesgesundheitsministerium aber bereits genehmigt, dass „bis zum 30. April weiter ergänzend Betäubungsmittelrezepte zur Verordnung genutzt werden können“. Darüber seien die betroffenen Verbände informiert worden.

Zugleich seien sie gebeten worden, ihrerseits Übergangslösungen zu prüfen, um die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Cannabis zu medizinischen Zwecken sicherzustellen und die an der Versorgung Beteiligten vor etwaigen Regressen zu schützen.

Betroffen sind nicht nur Cannabis-Blüten, sondern auch Rezepturarzneimittel mit dem Cannabis-Wirkstoff Dronabinol.