
Berlin. Auf Druck von SPD und Grünen hat sich die Ampelkoalition bei den Verhandlungen über das Infektionsschutzgesetz darauf geeinigt, dass die Maskenpflicht künftig in mehr Bereichen als bisher geplant gelten kann. Das verlautete am Dienstag aus Koalitionskreisen.
Danach soll die Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske nicht nur in Kliniken, Pflegeheimen und dem öffentlichen Personenverkehr möglich sein, sondern auch in Arztpraxen, in Tageskliniken, in Einrichtungen für ambulantes Operieren sowie in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt.
Die FDP wehrte sich allerdings erfolgreich dagegen, dass weiterhin auch im Einzelhandel eine Maskenpflicht verordnet werden kann. Auch in Zahnarzt-, Hebammen- oder Physiotherapeutenpraxen soll es künftig keine Maskenpflicht mehr geben.
Die bisherigen Corona-Beschränkungen laufen am 19. März aus. Bund und Länder haben sich allerdings darauf geeinigt, weiterhin Basisschutzmaßnahmen aufrecht zu erhalten. Deshalb ist eine Novelle des Infektionsschutzgesetzes nötig. Die Reform soll noch in dieser Woche im Eilverfahren von Bundestag und Bundesrat beraten und beschlossen werden.
Angesichts der bundesweit steigenden Infektionszahlen wollen derweil mehrere Länder bestehende Corona-Beschränkungen noch bis zum 2. April verlängern. Eine solche Übergangszeit ist Bestandteil des Entwurfs der Bundesregierung, der ab dem 20. März generell nur noch wenige allgemeine Schutzregeln vorsieht.
So plant etwa Nordrhein-Westfalen nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur, die mögliche Übergangsregelung bis zum 2. April zu nutzen. Mit einer konkreten Entscheidung der CDU/FDP-Landesregierung wird aber erst gerechnet, wenn der Bundestag über das künftige Infektionsschutzgesetz abgestimmt hat. Erwartet wird unter anderem, dass in NRW die Maskenpflicht in Schulen weiter gelten soll.
In Bayern beschloss das Kabinett am Dienstag, dass es bis 2. April bei bisherigen 2G- und 3G-Zugangsregeln und Maskenpflichten auch in Schulen oder im Handel bleiben soll. Auch Baden-Württemberg will die Übergangsfrist nutzen, wie Vize-Regierungschef Thomas Strobl (CDU) in Stuttgart ankündigte. Thüringen will von der Übergangsregelung Gebrauch machen, wie ein Regierungssprecher am Dienstag in Erfurt sagte. Das sei vom Kabinett so beschlossen worden.
Auch im Norden ist das geplant. Mecklenburg-Vorpommern hatte einen solchen Schritt bereits angekündigt. In Hamburg soll laut Gesundheitsbehörde die jetzige Verordnung an diesem Freitag unverändert verlängert werden. Hintergrund ist auch das Ende der Frühjahrsferien mit einem erwarteten Anstieg der Infektionszahlen, das in der Hansestadt ansonsten mit einem weitgehenden Ende der Maßnahmen am 20. März zusammenfallen würde. In Niedersachsen will die Landesregierung im Laufe der Woche eine Übergangsverordnung vorstellen, die bis 2. April gelten soll.
Mit Informationen der dpa.
Der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) vorgelegte Entwurf sieht eine zweiwöchige Übergangszeit vor, um Regelungs- und Schutzlücken zu vermeiden.