
Usedom. Seit Mittwoch ist die Einreise in den Landkreis Vorpommern-Greifswald und damit auf die Insel Usedom nicht mehr möglich. Mit nur wenigen Ausnahmen. Der Grund: Der Landkreis in Mecklenburg-Vorpommern hat am Dienstag die Sieben-Tage-Inzidenz von 200 überschritten.
Wie die Ostsee-Zeitung schreibt, sind Ausflüge von Tagestouristen und Besuche von Zweitwohnungsbesitzern - ohne "triftigen Grund" - untersagt.
Als triftige Gründe gelten einer vom Landkreis Vorpommern-Greifswald erlassenen Allgemeinverfügung zufolge etwa ein Besuch der Kernfamilie oder berufliche Tätigkeiten, nicht aber der Besuch der Zweitwohnung. Allerdings dürften Eigentümer noch bis zum 17. April ihren Feriensitz aufsuchen, um alles zu regeln, heißt es. In der Region haben zahlreiche Berliner, Brandenburger und Sachsen eine Zweitwohnung.
Landkreis reagiert auf "diffuses Infektionsgeschehen"
Gegenüber der Ostsee-Zeitung sagte ein Kreissprecher, dass die Maßnahmen notwendig seien, um das regionale Gesundheitssystem funktionsfähig zu halten. In dem Landkreis herrscht nach Angaben der Behörde "ein diffuses, nicht auf lokale Ausbrüche begrenztes Infektionsgeschehen." Nach Angaben des Robert-Koch-Institutes (RKI) liegt die Inzidenz im Landkreis Vorpommern-Greifswald derzeit bei 201,2.
Die verschärften Maßnahmen regelt der betroffene Landkreis in zwei Allgemeinverfügungen. Beide sind am Dienstag erschienen. In einer ersten Allgemeinverfügung wegen des Überschreitens einer Inzidenz von 100 Neuinfektionen in sieben Tagen je 100.000 Einwohnern wurde eine Ausgangsbeschränkung verhängt. Demnach ist es bis zur Aufhebung untersagt, die Wohnung oder das eigene Grundstück zwischen 21 Uhr und 6 Uhr morgens ohne triftigen Grund zu verlassen.
Private Zusammenkünfte sind nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes und einer weiteren Person erlaubt. Unter anderem werden dazugehörige Kinder bis 14 Jahren nicht mitgerechnet. In einer weiteren Allgemeinverfügung wird das Einreiseverbot erlassen - inklusive dreitägiger Übergangsfrist für Menschen, die ihre Zweitwohnungen aus nichtberuflichen Gründen aufsuchen müssen. Ansonsten gilt der Besuch der Zweitwohnung aus nichtberuflichen Gründen nicht als triftiger Grund. Gleiches gilt bereits seit dem Inkrafttreten für Ausflüge von Tagestouristen.
Bereits im Januar galt in der Region ein mehrwöchiges Einreiseverbot.