Prozess

Ist das Kiff-Verbot im Englischen Garten rechtens?

Kiffen verboten? Darüber muss der Verwaltungsgerichtshof entscheiden. (Symbolfoto) | © Peter Kneffel/dpa

17.11.2025 | 17.11.2025, 12:53

Darf im Englischen Garten in München gekifft werden? Mit dieser Frage hat sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof beschäftigt. Zwei Männer richten sich mit einer sogenannten Normenkontrollklage gegen das Verbot der bayerischen Staatsregierung, im Englischen Garten sowie im angrenzenden Hof- und Finanzgarten zu kiffen.

«Die Alt-68er haben hier schon gekifft», sagt Emanuel Burghard, der einer der beiden Kläger ist und nicht verstehen kann, warum auf einem mehr als zwei Millionen Quadratmeter großen Areal das Kiffen per se verboten sein soll - auch in Bereichen weit weg von Spielplätzen. Mit ihm zusammen klagt ein Patient, der Cannabis aus gesundheitlichen Gründen verschrieben bekommen hat.

Emanuel Burghard klagt gegen das Verbot. - © Lucas Caspari
Emanuel Burghard klagt gegen das Verbot. | © Lucas Caspari

Nach Angaben der für den Englischen Garten und weitere Parkanlagen zuständigen bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung wurden seit Einführung des entsprechenden Verbots innerhalb von anderthalb Jahren gerade einmal fünf Verstöße dagegen offiziell registriert - die meisten davon im an den Englischen Garten angrenzenden Hofgarten.

Er ist einer von zwei Klägern in dem Normenkontrollverfahren. - © Lucas Caspari
Er ist einer von zwei Klägern in dem Normenkontrollverfahren. | © Lucas Caspari

Die bayerische Staatsregierung, die auch nach der Teillegalisierung von Cannabis den deutschlandweit wohl härtesten Kurs gegen das Kiffen fährt, hatte das Verbot über die Schlösserverwaltung durchgesetzt, die für staatliche Parks in Bayern zuständig ist. Die bundesweite Legalisierung an sich hatte Bayern trotz erbitterten Widerstandes nicht verhindern können.

Die Kläger und ihr Anwalt vor dem Verwaltungsgerichtshof. - © Malin Wunderlich/dpa
Die Kläger und ihr Anwalt vor dem Verwaltungsgerichtshof. | © Malin Wunderlich/dpa

Die Kläger gehen - ebenso wie ihr Anwalt - davon aus, dass die Staatsregierung versuche, «die Bundesregelung so weit wie möglich auszuhebeln» und sprechen von einer «drogenpolitischen Maßnahme im Gewande einer Nichtraucherschutz-Richtlinie». Sein Urteil will das Gericht in den kommenden Tagen bekannt geben.