Fernsehen

Arbeitsunfall von Samuel Koch – Fall um Sturz bei "Wetten, dass..?" wird neu verhandelt

Das Bundessozialgericht hat den Fall an die Vorinstanz zurückverwiesen. | © Andreas Arnold/dpa

24.09.2025 | 24.09.2025, 17:14

Das Verfahren um die Frage, ob der Unfall von Samuel Koch bei der ZDF-Sendung «Wetten, dass..?» ein Arbeitsunfall war, muss neu aufgerollt werden. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hob das Urteil der Vorinstanz auf und verwies den Fall zurück an das Landessozialgericht Baden-Württemberg.

Zwar bestätigte das BSG die Entscheidung der Vorinstanzen, dass kein Versicherungsschutz als Beschäftigter oder «Wie-Beschäftigter» und auch nicht im Ehrenamt bestehe. Aber nach Ansicht des 2. Senats des Gerichts kommt der Versicherungsschutz als nicht versicherter Unternehmer in Betracht.

Vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg muss das Verfahren nun neu aufgerollt werden. - © Andreas Arnold/dpa
Vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg muss das Verfahren nun neu aufgerollt werden. | © Andreas Arnold/dpa

Landessozialgericht muss Frage des Schadensanspruchs klären

Mangels ausreichender Feststellung des Landessozialgerichts könne der Senat nicht abschließend darüber entscheiden, ob der Unfall in der Sendung ein Arbeitsunfall ist oder wie ein solcher zu behandeln ist, erklärte die Vorsitzende Richterin Elke Roos. Es lasse sich nicht abschließend entscheiden, ob Koch als nicht versicherter Unternehmer einem Versicherten gleichgestellt ist, weil der Unfall von einem Mitglied seines Wettteams mit verursacht worden ist, führte sie zur Begründung aus.

Bei den Vorinstanzen war Koch mit seiner Klage gescheitert. (Archivbild) - © picture alliance / dpa
Bei den Vorinstanzen war Koch mit seiner Klage gescheitert. (Archivbild) | © picture alliance / dpa

Nicht versicherte Unternehmer würden wie Versicherte behandelt, wenn sie durch eine betriebliche Tätigkeit einer schädigenden Person einen Unfall bei einer unternehmerischen Tätigkeit erleiden. Es sei denn, die Ersatzpflicht des Schädigers sei bereits zivilrechtlich ausgeschlossen. Dass Koch ein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch gegen seinen Vater als Fahrer des Unfallfahrzeugs zusteht, sei auf der Grundlage der Feststellung des Landessozialgerichts weder ausgeschlossen noch abschließend urteilbar.

In Livesendung schwer gestürzt

Koch hatte in der Fernsehshow «Wetten, dass..?» gewettet, mit Sprungstiefeln im Vorwärtssalto nacheinander fünf ihm entgegen fahrende Pkw zunehmender Größe überwinden zu können. In der Livesendung am 4. Dezember 2010 stürzte der damals 23-Jährige bei dem Salto über das vierte Fahrzeug, das von seinem Vater gesteuert wurde. Dabei zog er sich eine Querschnittslähmung zu.