Verspätungen und Zugausfälle

Heftiger Wintereinbruch in Deutschland: Diese Rechte haben Bahnreisende

Im Weihnachtsreiseverkehr hat Sturmtief „Zoltan“ vor allem auf der Schiene für Probleme gesorgt. Ein kurzer Überblick, was Reisende bei Bahn-Problemen tun und verlangen können.

Bei Zugverspätungen sollten Betroffene sich gut informieren, ob ihnen eine Entschädigung zusteht. | © Christin Klose/dpa

17.01.2024 | 17.01.2024, 12:09

Bielefeld. Die erwartete Unwetterfront mit Schnee und Glätte hat Nordrhein-Westfalen erreicht. In Süddeutschland, Hessen und Rheinland-Pfalz haben Schnee und Glätte schon für viele Unfälle und Einschränkungen im Verkehr gesorgt. Der Wintereinbruch werde die Bahn in den Mittagsstunden am meisten treffen, sagte eine Sprecherin der Deutschen Bahn. "Dann rechnen wir im Laufe des Tages auch mit Zugausfällen und Verspätungen."

Diese Rechte haben Sie, wenn:

Die Fahrt ausfällt

Fährt der Zug nicht oder wird absehbar mindestens 60 Minuten verspätet am Ziel sein, kann man den Ticketpreis zurückverlangen. Man hat aber auch die Option, die Reise auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen, wobei man auch eine andere vergleichbare Verbindung zum Zielort wählen kann, so die EU-Bahngastrechte-Verordnung.

Das hält auch die Deutsche Bahn (DB) auf ihrer Infoseite zu ihren Sonderkulanz-Regelungen fest. Generell sollten Betroffene sich die aktuellen Infos des Unternehmens in solchen Fällen durchlesen.

Fahrgäste, die an diesem Mittwoch, 17. Januar, ihre geplante Reise aufgrund des Wintereinbruchs verschieben möchten, können ihr Ticket zu einem späteren Zeitpunkt nutzen. Die Zugbindung ist aufgehoben. Das Ticket gilt dabei für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort, auch mit einer geänderten Streckenführung. Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden. Das ist eine Kulanz der Bahn und in den gesetzlichen Fahrgastrechten so nicht festgehalten.

Die DB rät Fahrgästen, sich nochmals vor Reiseantritt über Ihre Verbindung auf bahn.de, im DB Navigator oder bei der telefonischen Reiseauskunft 030/2970 zu informieren.

Der Zug nicht mehr weiter fährt

Wer etwa wegen einer Streckensperrung unterwegs strandet, hat Anspruch auf Hilfeleistungen. Zunächst sind das Mahlzeiten und Erfrischungen in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit bei Verspätungen von mehr als einer Stunde oder Zugausfällen.

Ist klar, dass es an einem Tag nicht mehr weitergeht, muss das Bahnunternehmen für eine Unterbringung in einem Hotel oder in einer anderweitigen Unterkunft sorgen und den Transfer organisieren. Bucht man auf eigene Faust ein Hotel, sollte man sich vorher von der Bahn bestätigen lassen, dass keine Weiterfahrt möglich ist und sie auch nicht mit einer Unterkunft helfen kann.

Der Zug zu spät ankommt

Kommt der Zug mehr als eine Stunde zu spät am Ziel an, kann man 25 Prozent des Fahrpreises zurückverlangen, bei mehr als zwei Stunden 50 Prozent. Diese Entschädigung ist unabhängig von den oben beschriebenen Pflichten der Bahnunternehmen.

Entschädigungen und andere Ansprüche lassen sich für Tickets, die über ein Kundenkonto gekauft wurden, online oder in der App anstoßen. Oder: Ein Ausfüllen und per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte in 60647 Frankfurt/Main schicken. Teils gibt es Entschädigungen auch direkt beim DB-Reisezentrum.