Illegale Jagd in Badajoz

Luchs erschossen - Jäger zu 114.158 Euro und zwei Jahren Haft verurteilt

Intensive Bemühungen konnten den Iberischen Luchs in Spanien vor dem Aussterben bewahren. Die Jagd auf die Spezies ist illegal.

Der Iberische Luchs galt um die Jahrtausendwende als nahezu ausgestorben. | © dpa

Talin Dilsizyan
01.03.2023 | 01.03.2023, 13:30

Badajoz. Der Iberische Luchs wäre fast ausgestorben. Nur 94 Exemplare lebten im Jahr 2002 noch in Spanien. Die Raubkatze, muss sich in einem immer kleineren Habitat zurechtfinden, ein geringeres Angebot an Beutetieren (Wildkaninchen), die Gefahr durch Verkehrsunfälle und die illegale Jagd bleiben große Herausforderungen. Mit einem Rebhuhn soll ein Mann in Badajoz im Jahr 2019 bewusst Luchse auf sein Grundstück angelockt haben, um sie zu erschießen. Ein Gericht hat ihn hierfür nun verurteilt.

Der Europäischen Union ist es zusammen mit Tierschutzorganisationen ab 2002 gelungen, den Bestand der Iberischen Luchse zu steigern. Die spanische Regierung spricht von rund 1.200 Exemplaren im Jahr 2021. Auch im Süden Portugals konnten die Tiere über Auswilderungen wieder angesiedelt werden - etwa 200 leben dort. Die Weltnaturschutzunion stuft die zuvor "vom Aussterben bedrohte" Art inzwischen als "stark gefährdet" ein. Dank erfolgreicher Artenschutzprogramme sind die Luchse vor allem in Andalusien und Castilla-La Mancha, aber auch in Extremadura anzutreffen.

Luchs auf Grundstück gelockt

Ungeachtet des speziellen Schutzstatus hat ein Jäger ein Tier bewusst auf sein Grundstück in Badajoz gelockt und erschossen. Wie "El País" berichtet, habe der Mann ein Rebhuhn im Käfig gehalten, um die Raubkatze anzulocken. Den Ermittlungsergebnissen zufolge habe er sein Jagdgewehr bei einem Abstand von nur 15 Metern auf die Raubkatze gerichtet. Sie sei unmittelbar gestorben. Bei der Gerichtsverhandlung ist festgestellt worden, dass sich der Jäger bewusst war, dass er illegal gehandelt hatte. Er wollte seine Tat verheimlichen und zog den Mitangeklagten hinzu, einen seiner Mitarbeiter, der den Kadaver außerhalb seines Grundstücks verstecken sollte.

Dieser sagte später bei der Polizei aus, dass er den Auftrag hierzu erhalten hatte. Das Gericht stellt in seinem Urteil fest, dass der Jäger wusste, "dass auf seinen Ländereien Luchse leben, die vom Aussterben bedroht sind, und dass die regionale Regierung von Extremadura Maßnahmen ergriffen und Geld investiert hatte, um diese in der Region wieder anzusiedeln". Der Verurteilte muss der Regionalregierung wegen des wirtschaftlichen Schadens, den der Tod des Luchses bedeutet, 114.158 Euro Strafe zahlen. Ferner wird er eine Haftstrafe von zwei Jahren verbüßen und hat vier Jahre lang keine Jagderlaubnis. Überdies hat das Gericht seinen Mitarbeiter zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt, weil dieser versucht hatte, das Verbrechen zu verschleiern. Dabei wurde sein Geständnis strafmildernd berücksichtigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann Berufung beim Landgericht von Badajoz eingelegt werden.