
Die Gewaltenteilung ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Wie wichtig darin eine unabhängige Justiz zur Kontrolle der Macht in Regierung und Parlament ist, haben die Karlsruher Verfassungsrichter erst vor wenigen Wochen noch einmal deutlich gemacht, als sie den Haushalt der Ampel-Koalition für 2024 kippten und die Bundesregierung damit zur Korrektur verpflichteten.
Die von einer demokratischen Mehrheit aus drei Parteien gewählte Bundesregierung war irritiert, verärgert, fühlte sich gar in ihren politischen Entscheidungen beeinträchtigt. Und doch hat sie sich korrigiert, einen neuen Haushalt vorgelegt und der Bundestag hat ihn schließlich – als dritte Gewalt – verabschiedet. Es mag kompliziert erscheinen, aber auf diesem dreibeinigen Kontrollprozess beruht die Freiheit unserer Verfassung.
Diese hat allerdings keine Ewigkeitsgarantie. Darauf hat jetzt noch einmal der ehemalige Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle aufmerksam gemacht. Es sei „keineswegs selbstverständlich“, dass die westliche Demokratie überlebe, ließ Voßkuhle vernehmen. Es könne auch sein, dass sie sich „nur als eine kurze Phase in der Geschichte der Menschheit erweist“.
Ein richtiges Signal der demokratischen Parteien
Wie berechtigt diese Sorge ist, dafür gibt es Hinweise, etwa in der thüringischen AfD, die für den Fall ihres Wahlsieges bei der Landtagswahl bereits die Neubesetzung von Richterstellen am Landesverfassungsgericht plant. In Bayern hat sie es mit Unterstützung von CSU und Freien Wählern schon jetzt geschafft, vier ehrenamtliche Richter in den Verfassungsgerichtshof zu bringen. Auf der Bundesebene wäre das Verfassungsgericht als Kontrollorgan über zusätzlich eingerichtete Senate schon mit einfacher Mehrheit im Bundestag zu schwächen. Das widerspräche zwar dem Geist des Grundgesetzes, den dessen Väter und Mütter ihm mitgaben – es ließe sich aber nicht verhindern.
Bislang. Denn darauf zielen nun die neuen Bestrebungen der demokratischen Parteien SPD, CDU/CSU, Grüne und FDP, für Veränderungen am Status der Karlsruher Richter eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Grundgesetz zu verankern. Das ist ein richtiges Signal in die richtige Richtung. Weil es auch dafür eine Zwei-Drittel-Mehrheit braucht, stärkt es außerdem über die Einigkeit der demokratischen Parteien die demokratische Ausrichtung des Grundgesetzes und macht sie widerstandsfähig gegen Feinde der Verfassung wie die AfD – nicht nur, aber vor allem in Thüringen.
Letztlich allerdings reichen zur Rettung der Demokratie weder Gesetze noch Verfassungsartikel. Am Ende hilft nur das Engagement der Demokraten.