Neuer Hinweis für Eltern

Diskriminierende Sprache – Altersfreigabe für „Mary Poppins“ geändert

Die Aussagen eines Nachbarn der Banks-Familie erscheinen problematisch.

Diesen Tanz der Schornsteinfeger beobachtet der Nachbar der Banksy-Familie und denkt er werde von "Hottentots" angegriffen. | © picture alliance / Mary Evans/AF Archive

Talin Dilsizyan
27.02.2024 | 27.02.2024, 18:31

London. „Mary Poppins“ mit Julie Andrews als zauberhaftes Kindermädchen hat Kultstatus. Seit 1964 begeistert der Musical-Fantasyfilm Millionen Menschen gerade jüngeren Alters weltweit. Die mit der deutschen FSK vergleichbare britische Filmklassifizierungsstelle BBFC hatte ihn als angemessen für Kinder im Alter von mindestens vier Jahren bewertet. Wegen „diskrimierender Sprache“ hat die BBFC aber nun die Einstufung geändert.

Hintergrund ist, dass Admiral Boom, Nachbar der Familie Banks, in dem Film zweimal das Wort „hottentots“ (deutsch „Hottentotten“) benutzt, um über Schornsteinfeger mit ihrem verrußten Gesicht zu reden. „Hottentotte“ ist eine abfällige zur Kolonialzeit entstandene Bezeichnung für Bewohner einer in Südwestafrika lebenden Völkerfamilie. Der Film habe einen historischen Kontext, die Verwendung diskriminierender Sprache werde nicht verurteilt, aber überschreite die Richtlinien für eine akzeptable Sprache entsprechend der vorherigen Bewertung als U („Universal“).

Wie ein Sprecher der Institution dem Sender „BBC“ weiter mitteilt, habe man sich daher entschlossen ihn nun als PG („Parental Guidance“) einzustufen. Das bedeutet, dass der Film unbegleitete Kinder im Alter von acht Jahren oder älter nicht verunsichern sollte. Kinder jeden Alters können ihn schauen, aber Eltern wird empfohlen zu überlegen, ob der Inhalt jüngere oder sensiblere Kinder beunruhigen könnte.

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