Paderborn. Mehr als 35.000 Menschen im Kreis Paderborn werden ab Januar deutlich mehr Geld im Portemonnaie haben. So viele Beschäftigte werden dann erstmals vom gesetzlichen Mindestlohn profitieren. Bislang verdienen sie weniger als 8,50 Euro brutto pro Stunde. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mit.
Die NGG Detmold-Paderborn beruft sich dabei auf eine Untersuchung zum Mindestlohn vom Pestel-Institut in Hannover. Demnach werde die Einführung des Mindestlohns einen enormen Effekt für die heimische Wirtschaft haben: Die Wissenschaftler gehen allein im Kreis Paderborn von einer zusätzlichen Kaufkraft von 64,4 Millionen Euro durch den Mindestlohn aus.
"Im Schnitt wird jeder im Kreis Paderborn, der bislang einen Niedriglohn von unter 8,50 Euro bekommen hat, im kommenden Jahr rund 1.840 Euro mehr Geld zur Verfügung haben - allein durch den Mindestlohn", sagt Armin Wiese. Der Geschäftsführer der NGG Detmold-Paderborn macht deutlich, dass dieser zusätzliche Verdienst nahezu eins zu eins in den Konsum fließen werde: "Die wenigsten werden ihr Lohn-Plus auf die hohe Kante legen. Die meisten werden sich davon endlich einmal etwas gönnen - Sachen, die sie sich als Niedriglöhner vorher nicht oder nur schwer erlauben konnten: neue Kleidung, Kosmetik, Kino und auch einmal ein Essen in der Gaststätte", so Armin Wiese. Die Einführung des Mindestlohnes bedeute für die Menschen einen "enormen Gewinn an Lebensqualität". Dahinter stecke aber auch ein "harter politischer Kampf, den die NGG als treibende Kraft und damit als eine der ?Mütter des Mindestlohns? am Ende für die Geringverdiener gewonnen habe.
Wichtig sei nun, dass alle Arbeitgeber im Kreis Paderborn den Mindestlohn ab Januar auch tatsächlich zahlten. Wiese: "Es wird schwarze Schafe geben - ganz sicher: Chefs, die keine 8,50 Euro pro Stunde bezahlen. Oder Unternehmer, die die Arbeitszeit so knapp bemessen, dass Überstunden anfallen, die dann zum Null-Tarif geleistet werden müssen." Diese Arbeitgeber machten sich allerdings strafbar. "Der Verstoß gegen den gesetzlichen Mindestlohn ist kein Kavaliersdelikt", so der NGG-Geschäftsführer. Die Gewerkschaft fordert deshalb "Mindestlohn-Sonderkontrollen" im Kreis Paderborn durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls.
Für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) einen "Online-Lotsen" mit Informationen rund um den Mindestlohn: www.mindestlohn.de. Darüber hinaus hat auch das Bundesarbeitsministerium eine "Mindestlohn-Hotline" geschaltet unter Tel. (030) 60 28 00 28 (Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 20 Uhr). Die NGG Detmold-Paderborn weist darauf hin, dass ein Minijobber ab Januar nur noch rund 52 Stunden pro Monat - und damit 13 Stunden pro Woche - arbeiten muss, wenn er einen Stundenlohn von 8,50 Euro bekommt.